Begründung:

 

Seit Bestehen des Eigenbetriebes wurden durch Beschluss des Stadtrates Darlehen für Investitionen im Abwasserbereich aufgenommen.

 

Beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung läuft bei einem Darlehen mit einem Restschuldbetrag von insgesamt 1.534.706,19 Euro zum 02. November 2024 die Zinsfestschreibung aus. Das Darlehen läuft derzeit bei der Salzlandsparkasse und wird mit 4,037 Prozent verzinst. Der Ursprungsbetrag des Gesamtdarlehens aus dem Jahr 2009 belief sich auf 3.836.767,59 Euro.

 

Bei einem weiteren Darlehen mit einem Restschuldbetrag von insgesamt 590.000,00 Euro läuft die Zinsfestschreibung zum 30. August 2023 aus. Das Darlehen läuft ebenfalls bei der Salzlandsparkasse und wird mit 2,020 Prozent verzinst. Der Ursprungsbetrag des Gesamtdarlehens aus dem Jahr 2013 belief sich auf 890.000,00 Euro.

 

Das derzeitige Zinsniveau für Darlehen mit zehnjähriger bzw. längerer Zinsfestschreibung liegt weit unter dem langfristigen Mittel. Somit ist es sinnvoll, die noch günstigen Zinsen sich langfristig zu sichern.

 

Für die vorgenannten Darlehen liegt ein unverbindliches Zinsangebot unserer Hausbank für ein Anschlussdarlehen in Höhe von rd. zwei Prozent p.a. vor (Stand: 12.08.2022). Der Darlehenszinssatz gilt für die Gesamtlaufzeit über 10 Jahre und liegt im Vergleich zu den in den Vorjahren aufgenommen Kommunaldarlehen auf einem niedrigen Niveau.

 

Gleichzeitig schlägt sich der Zinseffekt kostensparend auf die Abwassergebühr nieder. Selbst Zehntelprozentpunkte machen bei einem mehrere 100.000-Euro umfassenden Darlehen einige 1.000-Euro Zinsersparnis aus.

 

Aus den oben genannten Gründen soll der Betriebsleiter ermächtigt werden, die Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 4,0 % umschulden zu können.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.             Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird ermächtigt, zum Zwecke der Anschlussfinanzierung für das bei der Salzlandsparkasse aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von 1.534.706,19 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 02.11.2024 einen Annuitätendarlehensvertrag abzuschließen.

 

2.             Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird ermächtigt, zum Zwecke der Anschlussfinanzierung für das bei der Salzlandsparkasse aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von 590.000,00 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 30.08.2023 einen Annuitätendarlehensvertrag abzuschließen.

 

Der höchst zulässige Zinssatz wird auf 4 % festgelegt.

Die Zinsbindung der Darlehen soll höchstens 20 Jahre betragen.

Die Anschlussfinanzierung erfolgt unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte.

 

Der Betriebsleiter ist verpflichtet, den Stadtrat über die realisierte Anschluss- bzw. Umfinanzierung zeitnah zu unterrichten.