Sitzung: 06.10.2022 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0493/22
Begründung:
Seit
Bestehen des Eigenbetriebes wurden durch Beschluss des Stadtrates Darlehen für
Investitionen im Abwasserbereich aufgenommen.
Beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung läuft bei einem
Darlehen mit einem Restschuldbetrag von insgesamt 1.534.706,19 Euro zum 02.
November 2024 die Zinsfestschreibung aus. Das Darlehen läuft derzeit bei der
Salzlandsparkasse und wird mit 4,037 Prozent verzinst. Der Ursprungsbetrag des
Gesamtdarlehens aus dem Jahr 2009 belief sich auf 3.836.767,59 Euro.
Bei einem weiteren Darlehen mit einem Restschuldbetrag
von insgesamt 590.000,00 Euro läuft die Zinsfestschreibung zum 30. August 2023
aus. Das Darlehen läuft ebenfalls bei der Salzlandsparkasse und wird mit 2,020
Prozent verzinst. Der Ursprungsbetrag des Gesamtdarlehens aus dem Jahr 2013
belief sich auf 890.000,00 Euro.
Das derzeitige Zinsniveau für Darlehen mit
zehnjähriger bzw. längerer Zinsfestschreibung liegt weit unter dem
langfristigen Mittel. Somit ist es sinnvoll, die noch günstigen Zinsen sich
langfristig zu sichern.
Für die vorgenannten Darlehen liegt ein
unverbindliches Zinsangebot unserer Hausbank für ein Anschlussdarlehen in Höhe
von rd. zwei Prozent p.a. vor (Stand: 12.08.2022). Der Darlehenszinssatz gilt
für die Gesamtlaufzeit über 10 Jahre und liegt im Vergleich zu den in den
Vorjahren aufgenommen Kommunaldarlehen auf einem niedrigen Niveau.
Gleichzeitig schlägt sich der Zinseffekt
kostensparend auf die Abwassergebühr nieder. Selbst Zehntelprozentpunkte machen bei einem mehrere
100.000-Euro umfassenden Darlehen einige 1.000-Euro Zinsersparnis aus.
Aus den oben genannten Gründen soll der
Betriebsleiter ermächtigt werden, die Darlehen mit einem Maximalzinssatz von
4,0 % umschulden zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Abwasserentsorgung wird ermächtigt, zum Zwecke der Anschlussfinanzierung für
das bei der Salzlandsparkasse aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von
1.534.706,19 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 02.11.2024 einen
Annuitätendarlehensvertrag abzuschließen.
2.
Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Abwasserentsorgung wird ermächtigt, zum Zwecke der Anschlussfinanzierung für
das bei der Salzlandsparkasse aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von
590.000,00 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 30.08.2023 einen
Annuitätendarlehensvertrag abzuschließen.
Der höchst zulässige Zinssatz wird auf
4 % festgelegt.
Die Zinsbindung der Darlehen soll
höchstens 20 Jahre betragen.
Die Anschlussfinanzierung erfolgt unter
Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Der Betriebsleiter ist verpflichtet, den
Stadtrat über die realisierte Anschluss- bzw. Umfinanzierung zeitnah zu
unterrichten.