Begründung/Erläuterung:

 

Mit der Vergaberechtsreform 2016 und der damit verbundenen Neufassung der Vergabeverordnung (VgV) ist es erforderlich geworden, die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung entsprechend anzupassen.

 

Die neue Vergabeverordnung (VgV) ist für die Vergabe von Aufträgen im Bereich der freiberuflichen Leistungen, wie die der Architekten und Ingenieure, anzuwenden. In die neue Rechtsverordnung des Bundes ist das bisherige Regelwerk aus der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) inhaltlich eingeflossen.

 

Des Weiteren ist im letzten Jahr die Gemeindekassenverordnung – Doppik - grundlegend überarbeitet und als neue Verordnung über die Kassen- und Buchführung der Kommunen in Sachsen-Anhalt (Kommunalkassen-  und Buchführungsverordnung  -  KomKBVO) erlassen worden.

 

Demzufolge ist in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung für die Stadt Aschersleben der Verweis auf die VOF und Gemeindekassenverordnung - Doppik zu streichen und an die neue Gesetzeslage anzupassen.

 

Aus den oben genannten sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben.