Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2021 von der WRT Revision und Treuhand GmbH, Halle/Saale. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 28. Juli 2022 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2021:

 

Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen führt nach wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung, die für 2021 bei einer Schmutzwassergebühr von 2,96 EUR pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,72 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit befinden sich die Abwassergebühren unter denen vieler Verbände im Umland.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2021 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 369,4 Tsd. EUR (Vorjahr 790,9 Tsd. EUR) ab. Wesentliche Ursache für das verringerte Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr ist der fehlende Ertrag aus der Auflösung der Kostenüberdeckung aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum (Vorjahr 460,3 Tsd. EUR).

 

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 965 Tsd. EUR (0,2%) höher und beträgt 42,5 Mio. EUR. Gründe hierfür sind auf der Aktivseite die Erhöhung des Anlagevermögens um 576 Tsd. EUR sowie des Umlaufvermögens um 389 Tsd. EUR. Auf der Passivseite verringerten sich die Sonderposten für erhaltene Zuschüsse und die Rückstellungen bei gleichzeitiger Erhöhung der Verbindlichkeiten. Positiv wirkte die Erhöhung des Eigenkapitals um 308 Tsd. EUR.

 

Die Investitionen im Geschäftsjahr betreffen die fertiggestellten Baumaßnahmen Kanalbau im Ortsteil Mehringen (Verlegung Schmutzwasserkanal) in den Straßen „Am Kloster“ und ,Wippersteg", die Sanierung des Rechengebäudes auf dem Gelände der Kläranlage in der Schierstedter Straße, die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Straße „Auf dem Graben“, die Verlegung des Schmutzwasserkanals in der „Wilslebener Straße“ und in der Straße „Am Quellgrund“ — 1. Bauabschnitt sowie die Kanalsanierung des Mischwasserkanals in der Straße „Staßfurter Höhe“ — 1. Bauabschnitt.

 

In Ausführung befanden sich zum Stichtag 31.12.2021 die Weiterführung der Kanalbaumaßnahmen im Ortsteil Mehringen — Verlegung Schmutz- und Regenwasserkanal in der Straße „Alte Bahnhofstraße“, die schmutzwasserseitige Erschließung des Wohngebietes „Stadtrandsiedlung“ - 1. Bauabschnitt „Engelsstraße“, die Erneuerung des Mischwasserkanals in der B 185 „Ermslebener Straße" im Zuge der Straßenbausanierung sowie der Kanalsanierung des Mischwasserkanals in der „Güstener Straße“ — 1. Bauabschnitt.

 

Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2021 ca. 2,0 Mio. EUR (im Vorjahr  1,8 Mio. EUR).

 

Das Eigenkapital hat sich durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns auf ca. 14,9 Mio. EUR erhöht (gestiegen um ca. 308 Tsd. EUR) und beträgt unverändert 35,1 % (Vj. 35,1 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.

 

Vom Jahresergebnis 2021 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den restlichen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigBVO LSA).

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 42.537.716,70 EUR wird festgestellt.

 

1.1       Bilanzsumme

 

1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf

a)         das Anlagevermögen                                       41.820.773,32 EUR

b)         auf das Umlaufvermögen                                       716.943,38 EUR

 

1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf

a)         das Eigenkapital                                               14.902.507,85 EUR

b)         die empfangenen Investitionszuschüsse           14.785.823,12 EUR

c)         die empfangenen Ertragszuschüsse                   2.891.350,00 EUR

d)         die Rückstellungen                                                  660.619,62 EUR

e)         die Verbindlichkeiten                                           9.297.416,11 EUR

 

1.2       Jahresgewinn                                                        369.387,83 EUR

1.2.1   Summe der Erträge                                             4.959.786,38 EUR

1.2.2   Summe der Aufwendungen                                 4.590.398,55 EUR

 

2.         Verwendung des Jahresgewinns 

 

a)         Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers   61.239,36 EUR

b)         auf neue Rechnung vorzutragen                             308.148,47 EUR

 

3.         Dem Betriebsleiter Herrn Enrico Jorde wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.