Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: 1

 

Bei der Pflege der Grünanlagen, der Durchführung des Winterdienstes, der Straßenreinigung und der Straßenunterhaltung handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen, deren Entgelte auf Grundlage des Kommunalabgabegesetzes (KAG) nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für die Kostenrechnung zu ermitteln sind. Nach den in der Kommunalverfassung niedergelegten Einnahmebeschaffungsgrundsätzen ist der BWH grundsätzlich verpflichtet, kostendeckende Entgelte zu erheben.

 

Um diesem Gebot zu folgen, ist für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof die regelmäßige Preisanpassung der Stundenverrechnungssätze sowie einiger Leistungspreise notwendig.

 

Die Stundensätze für Fahrzeuge und Maschinen zur internen und externen Verrechnung wurden zuletzt im Jahr 2014 auf Basis des Jahres 2012 kalkuliert und beschlossen. Auf Grund der Struktur- und Kostenentwicklung des Fuhrparks in den letzten 10 Jahren ist eine Anpassung der Entgelte überfällig.

 

Die Stundenverrechnungssätze für Personal wurden zuletzt im Jahr 2020 auf der Basis des Jahres 2019 kalkuliert und beschlossen. Auch hier ist es auf Grund regelmäßiger Tarifsteigerungen notwendig, eine Anpassung vorzunehmen. Außerdem wird zum 01.01.2023 die zu leistende Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte von 40 auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich herabgesetzt.

 

Anzumerken sei, dass die ermittelten Verrechnungspreise nur zum Teil die Abrechnungsgrundlage einiger Leistungsbereiche mit der Stadtverwaltung bilden und auch gegenüber Dritten zur Anwendung kommen, sowie zur internen Verrechnung notwendig sind.

 

Aus den vorgenannten Gründen macht es sich erforderlich, mit Wirkung vom 01.01.2023 neue Entgelte festzusetzen.

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt die anzupassenden kostendeckenden Stundenverrechnungssätze im Vergleich zu den bisherigen Abrechnungssätzen.

 

 

 

Stundensätze für Fahrzeuge und Maschinen zur internen und externen Verrechnung

lfd. Nr.

Bezeichnung

Einheit

neu zu beschließende

aktuell geltende

Verrechnungssätze

Verrechnungssätze

ab 2023

aus dem Jahre 2014

1

Transporter mit Ladefläche

h

6,00 €

4,70 €

2

Kommunaler Geräteträger (Multicar)

h

27,66 €

8,25 €

3

Kehrmaschine mit Kehraufsatz (Unimog)

h

54,77 €

51,00 €

4

Kompaktkehrmaschine (Bucher)

h

48,08 €

40,10 €

5

Kleine Kehrmaschine (ISEKI)

h

39,70 €

war 2014 noch nicht vorhanden

 

 

6

 

 

Kommunaltraktor (ISEKI)

 

 

h

 

 

21,35 €

 

 

10,60 €

7

LKW (Atego)

h

24,00 €

25,10 €

8

Radlader

h

28,12 €

war 2014 noch nicht vorhanden

9

Minibagger

h

19,87 €

war 2014 noch nicht vorhanden

10

Gelenksteiger

h

35,88 €

25,50 €

 

 

 

 

 

Stundensätze für Personal zur internen und externen Verrechnung

lfd. Nr.

Bezeichnung

Einheit

neu zu beschließende

aktuell geltende

Verrechnungssätze

Verrechnungssätze

ab 2023

aus dem Jahre 2020

1

Grünflächen / Baumpflege

h

38,49 €

34,36 €

2

Straßenreinigung - maschinell

h

37,63 €

33,93 €

3

Straßenreinigung - manuell

h

39,84 €

36,22 €

4

Winterdienst

h

45,64 €

44,82 €

5

Straßenunterhaltung / Verkehrswesen

h

42,09 €

38,69 €

6

Bauschlosser

h

40,12 €

37,45 €

7

KFZ-Schlosser

h

39,64 €

36,26 €

8

Hausmeister

h

34,86 €

31,55 €

9

Ortsteilbewirtschaftung

h

38,03 €

34,05 €

10

Friedhofsunterhaltung

h

36,75 €

33,56 €

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Neufestsetzung der  Verrechnungssätze des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ab dem 1. Januar 2023. 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Neufestsetzung der  Verrechnungssätze des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ab dem 1. Januar 2023. 

 

 


6 Ja   0 Nein   1 Enthaltung

Beschluss-Nr. BWH 12/22