Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet PV-Anlage An der neuen Siedlung“ wurde in der Zeit vom 3. Mai 2021 bis einschließlich 20. Mai 2021 öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Frist wurden seitens der Bürgerschaft Anregungen vorgetragen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden zu dem Vorentwurf beteiligt.

Die zu dem Vorentwurf vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind nunmehr einer Abwägung zu unterziehen. Falls den Abwägungsvorschlägen gefolgt werden kann, könnte der entsprechend überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes dem weiteren Verfahren zugrunde gelegt werden. Die Stellungnahmen sind im Original im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten einsehbar.

 

Die vorgebrachten Anregungen hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben mit folgendem Ergebnis geprüft:

Stellungnahmen, die lediglich den Hinweis beinhalten, dass keine Belange berührt sind bzw. die ausschließlich Hinweise zur Umsetzung beinhalten, bedürfen keiner Abwägung; sie werden lediglich zur Kenntnis genommen. Anregungen, die unabänderliche Sachverhalte darlegen, werden gleichermaßen zur Kenntnis genommen, auch sie bedürfen keiner Abwägung, ebenso Anregungen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben durch die Verwaltung eigenständig zu berücksichtigen sind. Zu ihnen sind keine Beschlussvorschläge aufgeführt.

Darüber hinausgehende Anregungen, die eine Änderung der Planung begründen können, werden gemäß den Abwägungsvorschlägen eingearbeitet oder zurückgewiesen. Die (Anregungen werden sinngemäß oder wörtlich wiedergegeben.)


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten Abwägungsdokumentation (Anlage) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.