Sitzung: 08.09.2022 Ortschaftsrat Neu Königsaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0485/22
Die Stadt Aschersleben verfügt zur
Durchsetzung der Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet über eine
Gefahrenabwehrverordnung (Stadtordnung) als eigenständige Rechtsgrundlage.
Die Ermächtigung zum Erlass einer solchen
Verordnung ergibt sich aus § 94 Abs. 1 Ziff. 1 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.
Mai 2014 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. 06. 2014 (GVBl. LSA S. 288).
Gemäß § 100 SOG LSA treten
Gefahrenabwehrverordnungen spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten außer Kraft
und sind dann entsprechend neu zu beschließen. Folglich wurde auch die
bisherige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Aschersleben aus dem Jahr 2010 vollumfänglich
überprüft, geändert und am 08.10.2020 mit dem Änderungsantrag Nr. VII/0190/20/2
(Anlage 5) beschlossen.
Daraufhin erfolgte die nochmalige
Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung hinsichtlich des o. g.
Änderungsantrages. Diese geänderte Fassung wurde vom Salzlandkreis als nicht
zustimmungsfähig angesehen und an die Stadt zur erneuten Überarbeitung
zurückgewiesen.
Die Hinweise des Salzlandkreises (Anlage 3)
wurden in der hier vorliegenden Gefahrenabwehrverordnung mit berücksichtigt und entsprechend
verarbeitet. Zudem verfügt die neue Gefahrenabwehrverordnung jetzt auch über
den seinerzeit geforderten Verwarn- und Bußgeldkatalog, als bessere
Orientierung für die Bürger.
Zudem wurde auf Grundlage des § 101 Abs. 1
SOG LSA die zuständige Polizeidienststelle (Polizeirevier Salzlandkreis) in das
Verfahren mit einbezogen und hatte die Gelegenheit zur Abgabe einer fachlichen
Stellungnahme (Anlage 2). Gemeinsam mit dieser Stellungnahme wurde der Entwurf
der Verordnung dann dem Salzlandkreis, als zuständige Fachaufsichtsbehörde,
zugeleitet. Dieser hat der Gefahrenabwehrverordnung in seiner Stellungnahme
(Anlage 4) mit geringfügigen Beanstandungen zugestimmt. Die Hinweise des
Salzlandkreises wurden in der hier vorliegenden Beschlussfassung bereits mit verarbeitet.
Zur besseren Veranschaulichung der
vorgenommenen Änderungen wurden diese in dem ebenfalls beigefügten Arbeitspapier (Anlage 6)
dargestellt und farblich gekennzeichnet. Dabei beziehen sich die grün
markierten Textpassagen auf die in der letzten Beschlussfassung vorgenommenen
Änderungen. Die rot markierten Texte beziehen sich auf die aktuell
vorgenommenen Änderungen.
Es wird empfohlen, die
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Aschersleben in der vorliegenden Form zu
beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Aschersleben beschließt:
- Der Beschluss vom 08.10.2020,
Beschluss-Nr. 156/20 und Vorlagen Nr. VII/0190/20 wird aufgehoben.
- Die in der Anlage beigefügte
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Aschersleben.