Sitzung: 10.08.2022 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0476/22
„Ramdohr’s milde Stiftung“ hat der Stadt
Aschersleben am 23. 06. 2022 einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro für die
Jugendsozialarbeit überwiesen.
Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.
Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die
Annahme der Spende von „Ramdohr’s milder Stiftung“ in Höhe von 1.200 Euro für
die Jugendsozialarbeit der Stadt Aschersleben.
Beschluss:
Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von „Ramdohr’s milder
Stiftung“ in Höhe von 1.200 Euro für die Jugendsozialarbeit der Stadt
Aschersleben.
Abstimmung zur
Vorlage: 7 Ja 0Nein
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.:
393/22
Herr Rother übernimmt wieder die Sitzungsleitung.