Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

„Ramdohr’s milde Stiftung“ hat der Stadt Aschersleben am 23. 06. 2022 einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro für die Jugendsozialarbeit überwiesen.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von „Ramdohr’s milder Stiftung“ in Höhe von 1.200 Euro für die Jugendsozialarbeit der Stadt Aschersleben.


Beschluss:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von „Ramdohr’s milder Stiftung“ in Höhe von 1.200 Euro für die Jugendsozialarbeit der Stadt Aschersleben.

 

Abstimmung zur Vorlage:   7 Ja   0Nein   0 Enthaltungen

                                                                                                                                                                                                                                                                        Beschluss-Nr.: 393/22

 

Herr Rother übernimmt wieder die Sitzungsleitung.