Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Der „Wirtschaftsclub Aschersleben e. V.“ hat der Stadt Aschersleben am 30. 06. 2022 einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro für die Kreativwerkstatt zur Unterstützung des Sommerateliers 2022  überwiesen.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von „Wirtschaftsclub Aschersleben e. V.“ in Höhe von 3.000 Euro für die Kreativwerkstatt zur Unterstützung des Sommerateliers 2022.

 


Beschluss:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von „Wirtschaftsclub Aschersleben e. V.“ in Höhe von 3.000 Euro für die Kreativwerkstatt zur Unterstützung des Sommerateliers 2022.

 

Abstimmung zur Vorlage:   8 Ja   0 Nein   0 Enthaltungen

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 392/22