Sitzung: 10.08.2022 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0477/22
Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.
Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die
Annahme der Spende von „Wirtschaftsclub Aschersleben e. V.“ in Höhe von 3.000
Euro für die Kreativwerkstatt zur Unterstützung des Sommerateliers 2022.
Beschluss:
Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von „Wirtschaftsclub
Aschersleben e. V.“ in Höhe von 3.000 Euro für die Kreativwerkstatt zur
Unterstützung des Sommerateliers 2022.
Abstimmung zur Vorlage: 8 Ja
0 Nein 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.:
392/22