Seit 1991 fördert die
Europäische Union (EU) mit LEADER Projekte, Investitionen und Aktionen, die zu
einer nachhaltigen Stärkung ländlicher Räume beitragen. Voraussetzung ist, dass
diese Projekte in einer anerkannten LEADER-Region umgesetzt werden. Die
Abkürzung LEADER steht dabei für die aus dem Französischen übersetzte Bedeutung
„Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.
LEADER-Regionen sind gut
abgrenzbare, zusammenhängende ländliche Gebiete. Innerhalb dieser Gebiete
werden im Rahmen von LEADER neue Entwicklungskonzepte, die auf lokaler Ebene
Themen, Akteure und Ressourcen verbinden, umgesetzt. Den Schwerpunkt der
Entwicklung bilden die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) aus Vertretern des
öffentlichen und privaten Sektors.
In der bisherigen LAG
„Aschersleben-Seeland“ arbeiteten engagierte und interessierte Bürgerinnen und
Bürger als Wirtschafts- und Sozialpartner aus der Region aktiv mit Mitgliedern
der beteiligten Kommunen, so auch Aschersleben, zusammen. Ihre Aufgaben waren
zuletzt die Erarbeitung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie für die
Region in der Förderperiode 2014-2020. Die LAG führte auf der Grundlage von
Projektauswahlkriterien eine Qualitätsbewertung (Bewertungsbögen mit
Punktvergaben) der regionalen Vorhaben und Projekte durch und erstellte hieraus
jährlich eine Prioritätenliste. Auch in Aschersleben wurden etliche Projekte
durch LEADER gefördert, u.a. die Sanierung von Dorfgemeinschaftshäusern und
Vereinsgebäuden in Schackstedt und Schackenthal, von Kirchen in Drohndorf,
Schackstedt und Wilsleben, nicht zuletzt auch der Burg Freckleben, weiterhin
Sendetechnik zur Bestandssicherung des Bürgerradios ‚radio hbw‘ und
gartengestalterische Pflegemaßnahmen auf dem Burgberg in Aschersleben.
Aus den LEADER-Regionen
„Nordharz“ und „Aschersleben-Seeland“ soll ab 2023 eine neue LEADER/CLLD-Region
(CLLD = Community-Led Local Development, übersetzt: Lokale Entwicklung unter
der Federführung der Bevölkerung) entstehen. Die Region umfasst die Flächen der
Kommunen Stadt Aschersleben, Stadt Ballenstedt, Stadt Falkenstein/Harz, Stadt
Harzgerode, Welterbestadt Quedlinburg, Stadt Seeland, Stadt Thale sowie der
Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Hedersleben und
Selke-Aue (OT Hausneindorf, OT Heteborn, OT Wedderstedt) bestehen. Sie hat
damit eine Fläche von 924 km² und ist der Wohnsitz von rund 100.000 Menschen.
Zum einen muss dafür bis Ende
Juli 2022 eine Lokale Entwicklungsstrategie erarbeitet werden. Diese ist die
Bewerbung beim Land Sachsen-Anhalt für eine Anerkennung. Ist die Bewerbung
erfolgreich, erhält die Region ein Budget aus den EU-Fördermittelfonds ELER (Europäischer
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums), EFRE (Europäischer
Fonds für regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds), das für
die Unterstützung regionaler Projekte verwendet werden kann.
Um in der neuen
Förderperiode 2023 bis 2027 erneut als LEADER/CLLD-Region anerkannt zu werden, müssen
sich zum anderen nach einem Beschluss der Landesregierung vom 18.05.2021 die
Lokalen Aktionsgruppen als juristische Personen mit eigener
Rechtspersönlichkeit konstituieren. Auf Empfehlung des Landes wird die
Rechtsform eines eingetragenen Vereins angestrebt. Der Verein muss sich bis
spätestens Mitte Juli 2022 in Gründung befinden, da die Gründungsunterlagen
zusammen mit der neuen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
„Nordharz-Aschersleben-Seeland“ bis zum 1. August 2022 beim
Landesverwaltungsamt eingereicht werden müssen.
Die der Vereinsgründung
zugrundeliegende Vereinssatzung wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess
der zuvor gebildeten Interessengruppe „Nordharz-Aschersleben-Seeland“ erarbeitet.
Die Grundlagen der Vereinssatzung bildet die Mustergeschäftsordnung für Lokale
Aktionsgruppen in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2014 bis 2020, da diese
die Grundzüge der bisherigen Arbeit geregelt hat. Um diese Geschäftsordnung in
eine rechtsgültige Vereinssatzung zu überführen, wurde durch das Land
Sachsen-Anhalt ein beratender Jurist mit Schwerpunkt Vereinsrecht den
Interessengruppen zur Verfügung gestellt. Der Satzungsentwurf wurde unter den
Mitgliedern der Interessengruppe und mit dem hinzugezogenen Juristen diskutiert
und abgestimmt. Darüber hinaus wurden die LEADER-spezifischen Fragestellungen
vom Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt abgenommen.
Die jetzt vorliegende
Vereinssatzung erfüllt auf der einen Seite die LEADER-spezifischen Vorgaben,
ist aber auf der anderen Seite so aufgebaut, dass nur die Grundsätze der
zukünftigen Vereinsarbeit hier verankert sind, um diese schlank zu halten und
spätere Anpassungsbedarfe zu minimieren. Sie kann zukünftig durch eine
Geschäfts- und Beitragsordnung ergänzt werden. Die Geschäftsordnung regelt vor
allem das Projektauswahlverfahren sowie die Aufgaben eines zukünftigen
Regionalmanagements. Vereinsbeiträge sollen nicht erhoben werden.
Der Verein soll
voraussichtlich am 8. Juli 2022 gegründet werden.
Auch als Verein wird die
LAG weiterhin auf der Grundlage von Projektauswahlkriterien mit Bezug zu der
Lokalen Entwicklungsstrategie eine Qualitätsbewertung beantragter regionaler
Projekte vornehmen und hieraus jährlich eine Prioritätenliste erstellen. Die
Antragstellung zur Förderung von Projekten erfolgt weiterhin über das Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten sowie die Investitionsbank.
Die Stadt Aschersleben
sollte die gute Zusammenarbeit der regionalen Partner im Rahmen des
LEADER-Prozesses weiterhin unterstützen und demzufolge die Voraussetzungen für
die Gründung des Vereins „LAG Nordharz-Aschersleben-Seeland“ einschließlich
ihrer Mitgliedschaft schaffen.
Weitere vielfältige
Informationen zu LEADER finden sich unter: https://leader.sachsen-anhalt.de.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Der
Mitgliedschaft der Stadt Aschersleben in dem Verein „LAG
Nordharz-Aschersleben-Seeland“ ab dem Gründungszeitpunkt wird zugestimmt.
2.
Der
aktuelle Entwurf der Vereinssatzung des neu zu gründenden Vereins wird zur
Kenntnis genommen.
3.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur
Umsetzung der Mitgliedschaft abzugeben sowie zu etwaigen von dem zuständigen
Registergericht oder den Kommunalaufsichtsbehörden angeregten
Satzungsänderungen eigenständig zu entscheiden, soweit es sich dabei um keine
wesentlichen Änderungen der Satzung oder um bloße Formalien handelt. Er wird
zudem ermächtigt, einen ständigen Vertreter für die Mitgliederversammlung des
neu zu gründenden Vereins ab dem Gründungszeitpunkt zu benennen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
Mitgliedschaft der Stadt Aschersleben in dem Verein „LAG
Nordharz-Aschersleben-Seeland“ ab dem Gründungszeitpunkt wird zugestimmt.
2. Der
aktuelle Entwurf der Vereinssatzung des neu zu gründenden Vereins wird zur
Kenntnis genommen.
3. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur
Umsetzung der Mitgliedschaft abzugeben sowie zu etwaigen von dem zuständigen
Registergericht oder den Kommunalaufsichtsbehörden angeregten
Satzungsänderungen eigenständig zu entscheiden, soweit es sich dabei um keine
wesentlichen Änderungen der Satzung oder um bloße Formalien handelt. Er wird
zudem ermächtigt, einen ständigen Vertreter für die Mitgliederversammlung des
neu zu gründenden Vereins ab dem Gründungszeitpunkt zu benennen.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
377/22