Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt schreibt für das Prüfungswesen allgemeingültige Grundsätze fest,
auf deren Basis die örtliche Rechnungsprüfungsordnung die Stellung,
Zusammensetzung und die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sowie die
Befugnisse und das Verfahren bei der Durchführung von Prüfungen regelt.
Bedingt durch die im Einzelnen vom Gesetzgeber
veranlassten Änderungen in der Kommunalverfassung für das Land Sachsen-Anhalt,
einschließlich erlangter Kenntnisse und gesammelter Erfahrungswerte im
täglichen Arbeitsprozess, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit einer
umgehenden Aktualisierung der zum 22.03.2006 in Kraft getretenen
Rechnungsprüfungsordnung, wodurch sich deren Überarbeitung unumgänglich machte.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt
Aschersleben.
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt die als Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt
Aschersleben.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
375/22