Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt für das Prüfungswesen allgemeingültige Grundsätze fest, auf deren Basis die örtliche Rechnungsprüfungsordnung die Stellung, Zusammensetzung und die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Befugnisse und das Verfahren bei der Durchführung von Prüfungen regelt.

 

Bedingt durch die im Einzelnen vom Gesetzgeber veranlassten Änderungen in der Kommunalverfassung für das Land Sachsen-Anhalt, einschließlich erlangter Kenntnisse und gesammelter Erfahrungswerte im täglichen Arbeitsprozess, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit einer umgehenden Aktualisierung der zum 22.03.2006 in Kraft getretenen Rechnungsprüfungsordnung, wodurch sich deren Überarbeitung unumgänglich machte.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung der

Stadt Aschersleben.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung der

Stadt Aschersleben.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 375/22