Beschluss: ungeändert beschlossen

Am 08. 05. 2022 wurde in der Stadt Aschersleben die Wahl zum Oberbürgermeister durchgeführt.

 

Da keiner der Bewerber dabei die erforderliche Mehrheit erreicht hat, erfolgte am 22. 05. 2022 die Stichwahl.

 

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 23. 05. 2022 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben festgestellt und ermittelt, dass Herr Steffen Amme zum Oberbürgermeister gewählt worden ist.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses erfolgte gemäß § 21 Abs. 1 Satz 7 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben am 25. 05. 2022 im Amtsblatt für den Salzlandkreis mit dem Hinweis, dass binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben werden kann.

 

Die 14-tägige Einspruchsfrist gemäß § 50 Abs. 2 KWG LSA endete somit am 08. 06. 2022.

 

Innerhalb dieser Frist wurden keine Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben.

 

Gemäß §§ 51 Abs. 1 Satz 3, 52 Abs. 1 KWG LSA hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben die Entscheidung über Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl zum Oberbürgermeister zu treffen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.

 

Die Wahl ist gültig.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                        Beschluss-Nr.: 390/22