Am 08. 05. 2022 wurde in der Stadt Aschersleben die Wahl
zum Oberbürgermeister durchgeführt.
Da keiner der
Bewerber dabei die erforderliche Mehrheit erreicht hat, erfolgte am 22. 05.
2022 die Stichwahl.
Der
Gemeindewahlausschuss der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 23. 05.
2022 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt
Aschersleben festgestellt und ermittelt, dass Herr Steffen Amme zum
Oberbürgermeister gewählt worden ist.
Die öffentliche
Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses erfolgte gemäß § 21 Abs. 1 Satz 7
der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben am 25. 05. 2022 im Amtsblatt für den
Salzlandkreis mit dem Hinweis, dass binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben werden kann.
Die 14-tägige
Einspruchsfrist gemäß § 50 Abs. 2 KWG LSA endete somit am 08. 06. 2022.
Innerhalb dieser
Frist wurden keine Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben.
Gemäß §§ 51 Abs.
1 Satz 3, 52 Abs. 1 KWG LSA hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben die
Entscheidung über Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl zum
Oberbürgermeister zu treffen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Einwendungen gegen die Wahl liegen
nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Einwendungen
gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Abstimmung
zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.: 390/22