Im Umkreis der Stadt Aschersleben wurden in der Vergangenheit mehrere große Windparks realisiert. Seitens der Stadt wurde dieser Prozess aufgrund der stetig anwachsenden Dichte der Windenergieanlagen zunehmend kritisch begleitet, so wurden teilweise auch ablehnende Stellungnahmen zu den verschiedensten Vorhaben abgegeben.

Aufgrund der bundespolitischen Zielstellung zu einer Klimaneutralität im Stromsektor bis zum Jahr 2050 sowie aufgrund der aufgekommenen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung einer Versorgungssicherheit infolge der aktuellen militärischen Auseinandersetzungen sieht die Verwaltung nunmehr aber dringenden Handlungsbedarf, eine unabhängigere Stromversorgung für ihre Bürgerschaft und die ortsansässigen Unternehmen zu gewährleisten und bestmöglich zu unterstützen, so auch durch den Ausbau der Windenergieerzeugung im Gemeindegebiet.

Etliche der in Aschersleben ansässigen großen Industrieunternehmen bemühen sich derzeit maßgeblich um die ortsnahe Nutzung erneuerbarer Energien zur Eigenstromversorgung. Deren Absichten sollen in Abstimmung mit raumordnerischen und städtebaulichen Belangen gebündelt werden.

Damit dennoch keine neuen Gebiete für die Windenergieerzeugung entstehen, durch die die visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in und um Aschersleben weiter erhöht werden würde, sieht die Verwaltung das Potential, das bestehenden Vorranggebiet (mit der Wirkung von Eignungsgebieten) III ‚Reinstedt-Ermsleben‘ des maßgeblichen Regionalen Entwicklungsplanes Harz (REP Harz) in östlicher Richtung zu erweitern. Durch diese Erweiterung könnten bei einer geordneten und abgestimmten Planung relativ schnell neue Windenergieanlagen entstehen, die von der bereits vorhandenen Struktur mit Zuwegungen und der netztechnischen Infrastruktur profitieren können. Im dem 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg war die Ausweisung des Vorranggebietes II’ Aschersleben-West‘ als östliche Erweiterung des Vorranggebietes III ‚Reinstedt-Ermsleben‘ des REP Harz bereits vorgesehen.

Zur Beschleunigung des Planungsprozesses soll die SAB-Projektentwicklung GmbH & Co.KG, die mit mehreren Betreibergesellschaften das Gros der in diesem Gebiet befindlichen Windenergieanlagen betreibt, beauftragt werden, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Einer dieser Schritte ist ein bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zu stellender Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens, mit dem Ziel, die raumordnerischen Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen in einer östlichen Erweiterung des Vorranggebietes III ‚Reinstedt-Ermsleben‘ des REP Harz zu schaffen.

Diesen Antrag sollte die Stadt Aschersleben unterstützen.

In diesem Zusammenhang muss sie ihre in Bezug auf das Vorranggebiet II ‚Aschers­leben-West‘ abgegebene Stellungnahme vom 08.04.2021 zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungs­planes für die Planungsregion Magdeburg, in der sie eine Ausweisung dieses Vorranggebietes abgelehnt hatte (vgl. BV-Nr. VII/0280/21), revidieren. Nunmehr sollte sie die in dem 2. Entwurf beabsichtigte Abgrenzung befürworten.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Die mit entsprechendem Schreiben an die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg (Anlage 1) geäußerte Unterstützung des Antrages der SAB-Projektentwicklung GmbH & Co.KG auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens mit dem Ziel, die raumordnerischen Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen in östlicher Erweiterung des Vorranggebietes III ‚Reinstedt-Ermsleben‘ des Regionalen Entwicklungs­planes Harz zu schaffen (Anlage 2).

2.      Die in Bezug auf das Vorranggebiet II ‚Aschersleben-West‘ abgegebene Stellungnahme vom 08.04.2021 zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg (BV-Nr. VII/0280/21), nach der eine Ausweisung dieses Vorranggebietes abgelehnt wurde, wird revidiert.

3.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Schritte und Handlungen zur weiteren Unterstützung dieses Antrages auf Zielabweichung zu unternehmen.