Sitzung: 29.06.2022 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0425/22
Im Umkreis der Stadt Aschersleben
wurden in der Vergangenheit mehrere große Windparks realisiert. Seitens der
Stadt wurde dieser Prozess aufgrund der stetig anwachsenden Dichte der
Windenergieanlagen zunehmend kritisch begleitet, so wurden teilweise auch ablehnende
Stellungnahmen zu den verschiedensten Vorhaben abgegeben.
Aufgrund der bundespolitischen
Zielstellung zu einer Klimaneutralität im Stromsektor bis zum Jahr 2050 sowie
aufgrund der aufgekommenen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung einer
Versorgungssicherheit infolge der aktuellen militärischen Auseinandersetzungen
sieht die Verwaltung nunmehr aber dringenden Handlungsbedarf, eine
unabhängigere Stromversorgung für ihre Bürgerschaft und die ortsansässigen
Unternehmen zu gewährleisten und bestmöglich zu unterstützen, so auch durch den
Ausbau der Windenergieerzeugung im Gemeindegebiet.
Etliche der in Aschersleben ansässigen
großen Industrieunternehmen bemühen sich derzeit maßgeblich um die ortsnahe Nutzung
erneuerbarer Energien zur Eigenstromversorgung. Deren Absichten sollen in
Abstimmung mit raumordnerischen und städtebaulichen Belangen gebündelt werden.
Damit dennoch keine neuen Gebiete für
die Windenergieerzeugung entstehen, durch die die visuelle Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes in und um Aschersleben weiter erhöht werden würde, sieht die
Verwaltung das Potential, das bestehende Eignungsgebiet ‚3 Giersleben-Aschersleben‘
des maßgeblichen Regionalen Entwicklungsplanes Harz (REP Harz) in südlicher
Richtung geringfügig zu erweitern bzw. flächenbezogen zu arrondieren. Durch
diese Erweiterung könnten bei einer geordneten und abgestimmten Planung relativ
schnell neue Windenergieanlagen entstehen, die von der bereits vorhandenen
Struktur mit Zuwegungen und der netztechnischen Infrastruktur profitieren
können.
Zur Beschleunigung des
Planungsprozesses soll die SAB-Projektentwicklung GmbH & Co.KG, die mit
mehreren Betreibergesellschaften das Gros der in diesem Gebiet befindlichen Windenergieanlagen
betreibt, beauftragt werden, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Einer
dieser Schritte ist ein bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zu
stellender Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens, mit dem Ziel,
die raumordnerischen Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen
in südlicher Erweiterung des Eignungsgebietes ‚3 Giersleben-Aschersleben‘
des REP Harz zu schaffen.
Diesen Antrag sollte die Stadt
Aschersleben unterstützen.
In diesem
Zusammenhang muss sie ihre in Bezug auf das Vorranggebiet IX Giersleben–Aschersleben („Blaue
Warte“) abgegebene Stellungnahme vom 08.04.2021 zum 2. Entwurf des
Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg, in der sie eine
Erweiterung dieses Vorranggebietes abgelehnt hatte und es zukünftig lediglich
als Vorranggebiet für das Repowering von Windenergieanlagen befürwortete (vgl.
BV-Nr. VII/0280/21), revidieren. Nunmehr sollte sie die beabsichtigte
Abgrenzung (einschließlich der Erweiterungsabsicht in südlicher Richtung) befürworten.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
1.
Die mit entsprechendem Schreiben an die Regionale
Planungsgemeinschaft Magdeburg (Anlage 1) geäußerte Unterstützung des
Antrages der SAB-Projektentwicklung GmbH & Co.KG auf Einleitung eines
Zielabweichungsverfahrens mit dem Ziel, die raumordnerischen Voraussetzungen
für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen
in südlicher Erweiterung des Eignungsgebietes ‚3 Giersleben-Aschersleben‘
des Regionalen Entwicklungsplanes Harz zu schaffen (Anlage 2).
2.
Die in Bezug auf das Vorranggebiet IX Giersleben–Aschersleben
(„Blaue Warte“) abgegebene Stellungnahme vom 08.04.2021 zum 2. Entwurf des
Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg (BV-Nr. VII/0280/21),
nach der eine Erweiterung dieses Vorranggebietes abgelehnt und es zukünftig
lediglich als Vorranggebiet für das Repowering von Windenergieanlagen
befürwortet wurde, wird revidiert.
3. Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt, erforderliche Schritte und Handlungen zur weiteren Unterstützung
dieses Antrages auf Zielabweichung zu unternehmen.