Mit Runderlass vom 15. 10. 2020 hat das Ministerium für Inneres und Sport Möglichkeiten zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung aller Jahresabschlüsse bis einschließlich für den Jahresabschluss 2020 geschaffen.

 

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25. 11. 2020 – Vorlage-Nr. VII/0242/20 – Beschluss-Nr. 208/20 – entschieden, von den Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse Gebrauch zu machen.

 

Am 23. 02. 2022 wurde der Jahresabschluss 2013 durch den Stadtrat bestätigt.

 

Der Jahresabschluss 2014 wird zur Zeit fertiggestellt.

 

Trotz der bisherigen Kraftaufwendungen im Rahmen des Umstellungsprozesses zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens bestehen bei vielen Kommunen nach wie vor erhebliche Rückstände bei der Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse.

 

Da es im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich zwingend erforderlich ist, eine größtmögliche Zahl an Jahresabschlüssen ab dem Haushaltsjahr 2018 bis spätestens Mitte 2023 vorzulegen, hat das Ministerium für Inneres und Sport mit dem in der Anlage beigefügten Erlass vom 22. 04. 2022 weitere Erleichterungen zugelassen.

 

Da gemäß diesem Runderlass spätestens für das Haushaltsjahr 2022 der Jahresabschluss vollständig aufzustellen und bis zum 30. 06. 2023 dem Rechnungsprüfungsamt zu übergeben ist, soll von den im Beschlussvorschlag genannten Erleichterungen Gebrauch gemacht werden, um dieses Ziel erreichen zu können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Über die bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 25. 11. 2020 – Beschluss-Nr. 208/20 (Vorlage-Nr. VII/0242/20) in Anspruch genommenen Erleichterungen werden die folgenden weiteren Erleichterungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse vorgenommen:

 

a)      Die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2014 – 2017 werden in der Weise verkürzt, dass nur die Finanzrechnung, ein Anlagennachweis sowie ein Nachweis der erhaltenen investiven Fördermittel zur Prüfung vorgelegt werden.

 

Hierbei ist sicher zu stellen, dass die Daten der Jahresabschlüsse ab dem Haushaltsjahr 2018 unabhängig von der Nutzung weiterer Erleichterungen korrekt ermittelt werden.

 

b)      Für die Jahresabschlüsse bis zum Haushaltsjahr 2021 werden alle Mittel der Investitionspauschale ausschließlich im Sonderposten „Pauschale Zuwendungen“ bilanziert.

 

c)      Alle vom Stadtrat mit Beschluss-Nr. 208/20 getroffenen Erleichterungen sowie die unter vorstehenden Buchstaben a) und b) genannten weiteren Erleichterungen werden zusätzlich auch für den Jahresabschluss 2021 angewandt.

 

2.      Alle rückständigen Jahresabschlüsse sind schnellstmöglich nach deren jeweiliger Aufstellung dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.