Sitzung: 14.06.2022 Ortschaftsrat Westdorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0437/22
Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist
die Stadt Aschersleben verpflichtet Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen
Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind,
auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage für das Kalenderjahr
2022 ergibt sich aus den jeweiligen Beitragsbescheiden der
Unterhaltungsverbände. Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände pro
Kalenderjahr erstellt. Somit müssen die Umlagebeiträge entsprechend jährlich
neu ermittelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung
zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der
Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche
Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)
vom 08.10.2020