Sitzung: 13.06.2022 Ortschaftsrat Freckleben
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /, Befangen: 3
Vorlage: VII/0438/22
Der Ausbau
der Straßen „Am Schloßberg“ und „Wickenbreite“ im Ortsteil Freckleben erfolgt
auf Grundlage der abgestimmten Prioritätenliste und des geschlossenen
Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Aschersleben und der Ortschaft.
Die
Realisierung des Straßenbauvorhabens erfolgt auf Grund der Ausbaulänge in drei
Bauabschnitten (siehe beigefügtem Lageplan 1). Die Bautechnologie gibt die
Abfolge der Bauabschnitte vor.
Die
Einordnung und Realisierung der Straßenausbaumaßnahme wird im mittelfristigen
Finanzplan 2023 bis 2025 der Stadt unter dem Vorbehalt der
Fördermittelbewilligung eingestellt.
In der
„Wickenbreite“ ist im nördlichen Teil (vor Hausnummer 1 – 2a) eine 20 cm starke
Natursteinpflasterdecke mit Kiessandbettung vorhanden. Im restlichen Teil ist
eine 5 – 10 cm starke Schotterlage festzustellen. In der Straße „Am Schloßberg“
ist derzeit eine 10 – 40 cm dicke ungebundene Schotterlage festzustellen. Damit
ist im gesamten Baufeld kein frostsicherer Aufbau anzutreffen.
Eine
Straßenentwässerungsanlage ist nicht vorhanden.
Eine Trennung
zwischen Fahrbahn und Gehweg ist nicht vorhanden.
Die Nutzbarkeit
als Verkehrsfläche ist aufgrund starker Verdrückungen und Setzungen und der
damit verbundenen Unebenheit extrem eingeschränkt. Die vorhandene Unebenheit
und die fehlende Oberflächenentwässerung führen bei Niederschlag zu starker
Pfützenbildung. Das daraus resultierende Spritzwasser beeinträchtigt Fußgänger,
Radfahrer und die unmittelbar angrenzende Bebauung.
Sowohl die
Straße „Am Schloßberg“ als auch die „Wickenbreite“ dienen im Wesentlichen der
unmittelbaren Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke. Die
Gesamtlänge beträgt 940 m, wovon 360 m auf die „Wickenbreite“, 470 m auf „Am
Schloßberg“ und 110 m auf die Verbindungsstraße zum „Dorfplatz“ entfallen.
Die geplanten Fahrbahnbreiten
liegen „Am Schloßberg“ nach den örtlichen Platzverhältnissen zwischen 3,50 und
5,50 m. Wenn möglich wird hier ein Gehweg in einer Breite von 1,50 angeordnet.
In den ganz engen Teilabschnitten bleiben für die Seitenbereiche nur noch 0,65
m, daher wird die gesamte Baustrecke als Mischverkehrsfläche hergestellt.
Aufgrund der
großzügigeren Platzsituation in der „Wickenbreite“ wird hier die Fahrbahnbreite
mit 5,50 m und der die Gehwegbreite mit 1,50 m geplant. Restbereiche zur
vorhandenen Bebauung werden als Traufstreifen ausgebildet.
Für den
Traufstreifen und die schmalen Seitenbereiche ist gebrauchtes
Natursteinpflaster vorgesehen. Die Gehwege werden mit gerumpeltem
Betonsteinpflaster befestigt. Die Fahrbahn wird in der „Wickenbreite“ und in
den unteren ca. 100 m „Am Schloßberg“ mit Asphalt hergestellt. Die
Asphaltbauweise wurde gewählt, da vor allem in der „Wickenbreite“ auch mit
landwirtschaftlichem Verkehr gerechnet werden muss.
Der Restbereich
„Am Schloßberg“ ab der Engstelle vor Haus-Nr. 7 (Flur 7, Flurstück 137) wird in
Pflasterbauweise realisiert, hierbei wird ebenfalls gerumpeltes
Betonsteinpflaster eingesetzt.
Die Materialwahl,
des gerumpelten Betonsteinpflasters, ist mit dem Fördermittelgeber abgestimmt.
Der Eigenbetrieb
Abwasserentsorgung ist mit der Verlegung eines Regenwasserkanals, welcher als
Vorflut für die Straßenentwässerung dient, an der Maßnahme direkt beteiligt.
Die
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH rüstet im Moment die Freileitungen ab
und verlegt diese in die Erde. Im Rahmen der genannten Abrüstung und
Neuverlegung der Stromkabel wird durch die Mitnetz parallel auch eine neue
Straßenbeleuchtungsanlage im Auftrag für die Stadt hergestellt (siehe
Ausbaubeschluss VII/0405/22). Die neue Straßenbeleuchtung dient als Ersatz für
die Altanlage, welche an den Masten der Mitnetz montiert war. Der Kabelverlauf
und die Standorte der Leuchten sind auf die Straßenbauplanung abgestimmt.
Alle anderen Versorgungsträger sind ebenfalls informiert und um Einordnung
ihrer Maßnahmen gebeten.
Die
gebildeten Bauabschnitte entsprechen nicht den beitragsrechtlichen
Abrechnungsabschnitten. Aus beitragsrechtlicher Sicht ergibt sich eine Trennung
nach Straßenausbau und Erschließung. Der erste Abrechnungsabschnitt für die
Erschließung erstreckt sich ab Gabelung „Wickenbreite“ (südlicher Teil) bis
Bauende „Am Schlossberg“.
Der zweite
Abrechnungsabschnitt für die Erschließung erstreckt sich zwischen „Am
Schlossberg“ und der Verbindungsstraße zum „Dorfplatz“.
Nach
natürlicher Betrachtungsweise ist die Teilstrecke vom Baubeginn bis zur
Gabelung „Wickenbreite“ ein Anhängsel (unter 100 m) zum bereits ausgebauten nördlichen
Teil der „Wickenbreite“ und unterliegt somit nicht der Beitragspflicht. (siehe beigefügtem Lageplan 2).
Mit Wirkung
vom 01.01.2020 wurde die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Land
Sachsen-Anhalt abgeschafft.
Die Pflicht
der Stadt Aschersleben zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen auf Grundlage
des Baugesetzbuches besteht fort.
Die Kosten für
die gesamte Maßnahme betragen nach vorläufiger Berechnung 1,525 Mio € für alle
Bauleistungen, den Kostenanteil für die öffentliche Entwässerung und alle
Planungs- und Nebenleistungen.
Es ist geplant
den Anlieger die Gesamtmaßnahme in einer Informationsversammlung am Donnerstag,
den 09.06.2022 vorzustellen.
Für den 1.
Bauabschnitt, mit der geplanten Realisierung im Jahr 2023, wurden Fördermittel
beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten beantragt.
Die Umsetzung
der weiteren Bauabschnitte wird mittelfristig in den Jahren 2024 und 2025 in
den Finanzplan eingestellt und unter dem Vorbehalt der Förderung gesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Straßen inkl. Fußwegen,
Grünanlagen und die Oberflächenentwässerungsanlage (in drei Abschnitten) „Am
Schloßberg“, „Wickenbreite“ und in der Verbindungsstraße zum „Dorfplatz“
zu errichten.
- Die Umlage der Kosten für den
Umfang der herzustellenden Erschließungsanlage auf die Beitragspflichtigen
erfolgt entsprechend der gültigen Erschließungsbeitragssatzung.
- Die Umsetzung der Maßnahme steht
unter dem Vorbehalt der Bewilligung
von Fördermitteln.