Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /, Befangen: 3

Der Ausbau der Straßen „Am Schloßberg“ und „Wickenbreite“ im Ortsteil Freckleben erfolgt auf Grundlage der abgestimmten Prioritätenliste und des geschlossenen Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Aschersleben und der Ortschaft.

Die Realisierung des Straßenbauvorhabens erfolgt auf Grund der Ausbaulänge in drei Bauabschnitten (siehe beigefügtem Lageplan 1). Die Bautechnologie gibt die Abfolge der Bauabschnitte vor.

Die Einordnung und Realisierung der Straßenausbaumaßnahme wird im mittelfristigen Finanzplan 2023 bis 2025 der Stadt unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung eingestellt.

 

In der „Wickenbreite“ ist im nördlichen Teil (vor Hausnummer 1 – 2a) eine 20 cm starke Natursteinpflasterdecke mit Kiessandbettung vorhanden. Im restlichen Teil ist eine 5 – 10 cm starke Schotterlage festzustellen. In der Straße „Am Schloßberg“ ist derzeit eine 10 – 40 cm dicke ungebundene Schotterlage festzustellen. Damit ist im gesamten Baufeld kein frostsicherer Aufbau anzutreffen.

Eine Straßenentwässerungsanlage ist nicht vorhanden.

Eine Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg ist nicht vorhanden.

Die Nutzbarkeit als Verkehrsfläche ist aufgrund starker Verdrückungen und Setzungen und der damit verbundenen Unebenheit extrem eingeschränkt. Die vorhandene Unebenheit und die fehlende Oberflächenentwässerung führen bei Niederschlag zu starker Pfützenbildung. Das daraus resultierende Spritzwasser beeinträchtigt Fußgänger, Radfahrer und die unmittelbar angrenzende Bebauung.

 

Sowohl die Straße „Am Schloßberg“ als auch die „Wickenbreite“ dienen im Wesentlichen der unmittelbaren Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke. Die Gesamtlänge beträgt 940 m, wovon 360 m auf die „Wickenbreite“, 470 m auf „Am Schloßberg“ und 110 m auf die Verbindungsstraße zum „Dorfplatz“ entfallen.

 

Die geplanten Fahrbahnbreiten liegen „Am Schloßberg“ nach den örtlichen Platzverhältnissen zwischen 3,50 und 5,50 m. Wenn möglich wird hier ein Gehweg in einer Breite von 1,50 angeordnet. In den ganz engen Teilabschnitten bleiben für die Seitenbereiche nur noch 0,65 m, daher wird die gesamte Baustrecke als Mischverkehrsfläche hergestellt.

Aufgrund der großzügigeren Platzsituation in der „Wickenbreite“ wird hier die Fahrbahnbreite mit 5,50 m und der die Gehwegbreite mit 1,50 m geplant. Restbereiche zur vorhandenen Bebauung werden als Traufstreifen ausgebildet.

Für den Traufstreifen und die schmalen Seitenbereiche ist gebrauchtes Natursteinpflaster vorgesehen. Die Gehwege werden mit gerumpeltem Betonsteinpflaster befestigt. Die Fahrbahn wird in der „Wickenbreite“ und in den unteren ca. 100 m „Am Schloßberg“ mit Asphalt hergestellt. Die Asphaltbauweise wurde gewählt, da vor allem in der „Wickenbreite“ auch mit landwirtschaftlichem Verkehr gerechnet werden muss.

Der Restbereich „Am Schloßberg“ ab der Engstelle vor Haus-Nr. 7 (Flur 7, Flurstück 137) wird in Pflasterbauweise realisiert, hierbei wird ebenfalls gerumpeltes Betonsteinpflaster eingesetzt.

Die Materialwahl, des gerumpelten Betonsteinpflasters, ist mit dem Fördermittelgeber abgestimmt.

 

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung ist mit der Verlegung eines Regenwasserkanals, welcher als Vorflut für die Straßenentwässerung dient, an der Maßnahme direkt beteiligt.

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH rüstet im Moment die Freileitungen ab und verlegt diese in die Erde. Im Rahmen der genannten Abrüstung und Neuverlegung der Stromkabel wird durch die Mitnetz parallel auch eine neue Straßenbeleuchtungsanlage im Auftrag für die Stadt hergestellt (siehe Ausbaubeschluss VII/0405/22). Die neue Straßenbeleuchtung dient als Ersatz für die Altanlage, welche an den Masten der Mitnetz montiert war. Der Kabelverlauf und die Standorte der Leuchten sind auf die Straßenbauplanung abgestimmt.
Alle anderen Versorgungsträger sind ebenfalls informiert und um Einordnung ihrer Maßnahmen gebeten.

 

Die gebildeten Bauabschnitte entsprechen nicht den beitragsrechtlichen Abrechnungsabschnitten. Aus beitragsrechtlicher Sicht ergibt sich eine Trennung nach Straßenausbau und Erschließung. Der erste Abrechnungsabschnitt für die Erschließung erstreckt sich ab Gabelung „Wickenbreite“ (südlicher Teil) bis Bauende „Am Schlossberg“.

Der zweite Abrechnungsabschnitt für die Erschließung erstreckt sich zwischen „Am Schlossberg“ und der Verbindungsstraße zum „Dorfplatz“.

Nach natürlicher Betrachtungsweise ist die Teilstrecke vom Baubeginn bis zur Gabelung „Wickenbreite“ ein Anhängsel (unter 100 m) zum bereits ausgebauten nördlichen Teil der „Wickenbreite“ und unterliegt somit nicht der Beitragspflicht. (siehe beigefügtem Lageplan 2).

Mit Wirkung vom 01.01.2020 wurde die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Land Sachsen-Anhalt abgeschafft.

Die Pflicht der Stadt Aschersleben zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen auf Grundlage des Baugesetzbuches besteht fort.

 

Die Kosten für die gesamte Maßnahme betragen nach vorläufiger Berechnung 1,525 Mio € für alle Bauleistungen, den Kostenanteil für die öffentliche Entwässerung und alle Planungs- und Nebenleistungen.

 

Es ist geplant den Anlieger die Gesamtmaßnahme in einer Informationsversammlung am Donnerstag, den 09.06.2022 vorzustellen.

 

Für den 1. Bauabschnitt, mit der geplanten Realisierung im Jahr 2023, wurden Fördermittel beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten beantragt.

 

Die Umsetzung der weiteren Bauabschnitte wird mittelfristig in den Jahren 2024 und 2025 in den Finanzplan eingestellt und unter dem Vorbehalt der Förderung gesetzt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Straßen inkl. Fußwegen, Grünanlagen und die Oberflächenentwässerungsanlage (in drei Abschnitten) „Am Schloßberg“, „Wickenbreite“ und in der Verbindungsstraße zum „Dorfplatz“ zu errichten.
  2. Die Umlage der Kosten für den Umfang der herzustellenden Erschließungsanlage auf die Beitragspflichtigen erfolgt entsprechend der gültigen Erschließungsbeitragssatzung.
  3. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln.