Gemäß Ausbaubeschluss des Stadtrates der Stadt Aschersleben VI/0503/18 vom 21.03.2018 erfolgte in den Jahren 2019 bis 2020 der grundhafte Ausbau im Bereich Lerchenweg, Schwalbenweg.

 

Beginnend am Drosselweg, endet der Ausbau des Schwalbenweges nach 155 m an der Kreuzung mit dem Lerchenweg. Der Lerchenweg wurde fortführend auf einer Länge von            ca. 200 m weiter bis zur Kreuzung mit dem Meisenweg ausgebaut. Die Anliegerstraßen wurden als Mischverkehrsfläche in den bestehenden Breiten zwischen 4,50 m und 5,50 m mit einer Betonsteinpflasterdecke befestigt. Der Ausbau umfasste neben dem grundhaften Ausbau des Straßenkörpers auch die Straßenentwässerungs- und Straßenbeleuchtungsanlagen.

 

Die Notwendigkeit der Widmung ergibt sich, weil die Mischverkehrsfläche, die Straßenbeleuchtung sowie die öffentlichen Grünanlagen im Jahr 1991 gar nicht vorhanden waren.

 

Durch die Widmung der neu errichteten Nebenanlagen und der grundhaft ausgebauten Straßen für den öffentlichen Verkehr, welche mit Bekanntmachung der Widmungsverfügung wirksam wird, erhalten diese die Eigenschaft öffentlicher Straßen im Sinne des StrG LSA und schafft somit erst das allgemeine Benutzungsrecht.

 

Die Widmung ist entsprechend §12 Abs. 1 Punkt 5 der Erschließungsbeitragssatzung ein Merkmal der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage. Erst nach der Widmung können die endgültigen Erschließungsbeitragsbescheide erstellt werden. Aufgrund eines Klageverfahrens müssen die bereits erstellten Vorausleistungsbescheide wieder aufgehoben werden. Eine Auszahlung der Erschließungsbeiträge muss entsprechend erfolgen. Die jeweiligen Kassenkonten müssen aus haushaltsrechtlichen Gründen noch in diesem Jahr wieder ausgeglichen werden. Dazu ist es erforderlich noch in diesem Jahr die Erschließungsbeitragsbescheide zu erstellen.

 

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 42 Abs. 5 StrG LSA Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der Flächen. Die Voraussetzungen für die Widmung gem. § 6 Abs. 3 StrG LSA sind somit gegeben. Die Widmungsverfügung wird im Amtsblatt der Stadt Aschersleben bekannt gemacht und frühestens im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Gemäß § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) werden folgende neu ausgebauten Abschnitte Lerchenweg/ Schwalbenweg sowie neu errichteten Nebenanlagen in Aschersleben auf folgenden Flurstücken dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

  • Schwalbenweg:

Flur 56 Flurstücke 74/1, 93/1, 145, 147, 149, Teilfläche 95/1

 

  • Lerchenweg:

Flur 56 Flurstücke 23/1, 22/1, 151, 153 und 96, Flur 58 Flurstücke 105, 54/3

 

 

Die Widmung erstreckt sich auf die im Lageplan gekennzeichneten Abschnitte des Schwalbenweges und Lerchenweges.

 

 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Lageplan