Sitzung: 08.06.2022 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VII/0435/22
Gemäß Ausbaubeschluss des Stadtrates der Stadt
Aschersleben VI/0503/18 vom 21.03.2018 erfolgte in den Jahren 2019 bis 2020 der
grundhafte Ausbau im Bereich Lerchenweg, Schwalbenweg.
Beginnend am Drosselweg, endet der Ausbau des
Schwalbenweges nach 155 m an der Kreuzung mit dem Lerchenweg. Der Lerchenweg
wurde fortführend auf einer Länge von
ca. 200 m weiter bis zur Kreuzung mit dem Meisenweg ausgebaut. Die
Anliegerstraßen wurden als Mischverkehrsfläche in den bestehenden Breiten
zwischen 4,50 m und 5,50 m mit einer Betonsteinpflasterdecke befestigt. Der
Ausbau umfasste neben dem grundhaften Ausbau des Straßenkörpers auch die
Straßenentwässerungs- und Straßenbeleuchtungsanlagen.
Die Notwendigkeit der Widmung ergibt sich, weil
die Mischverkehrsfläche, die Straßenbeleuchtung sowie die öffentlichen
Grünanlagen im Jahr 1991 gar nicht vorhanden waren.
Durch die Widmung der neu errichteten Nebenanlagen und der grundhaft
ausgebauten Straßen für den öffentlichen Verkehr, welche mit Bekanntmachung der
Widmungsverfügung wirksam wird, erhalten diese die Eigenschaft öffentlicher
Straßen im Sinne des StrG LSA und schafft somit erst das allgemeine
Benutzungsrecht.
Die Widmung ist entsprechend §12 Abs. 1 Punkt 5
der Erschließungsbeitragssatzung ein Merkmal der endgültigen Herstellung der
Erschließungsanlage. Erst nach der Widmung können die endgültigen Erschließungsbeitragsbescheide
erstellt werden. Aufgrund eines Klageverfahrens müssen die bereits erstellten
Vorausleistungsbescheide wieder aufgehoben werden. Eine Auszahlung der
Erschließungsbeiträge muss entsprechend erfolgen. Die jeweiligen Kassenkonten
müssen aus haushaltsrechtlichen Gründen noch in diesem Jahr wieder ausgeglichen
werden. Dazu ist es erforderlich noch in diesem Jahr die
Erschließungsbeitragsbescheide zu erstellen.
Die Stadt Aschersleben ist gem. § 42 Abs. 5 StrG
LSA Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der Flächen. Die Voraussetzungen
für die Widmung gem. § 6 Abs. 3 StrG LSA sind somit gegeben. Die
Widmungsverfügung wird im Amtsblatt der Stadt Aschersleben bekannt gemacht und frühestens im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Gemäß § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)
werden folgende neu ausgebauten Abschnitte Lerchenweg/ Schwalbenweg sowie neu
errichteten Nebenanlagen in Aschersleben auf folgenden Flurstücken dem
öffentlichen Verkehr gewidmet:
- Schwalbenweg:
Flur 56 Flurstücke 74/1, 93/1, 145,
147, 149, Teilfläche 95/1
- Lerchenweg:
Flur 56 Flurstücke 23/1, 22/1, 151,
153 und 96, Flur 58 Flurstücke 105, 54/3
Die Widmung erstreckt sich auf die im Lageplan
gekennzeichneten Abschnitte des Schwalbenweges und Lerchenweges.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Lageplan