Am nördlichen Stadtrand Ascherslebens an der Güstener Straße befindet sich der Luftsportlandeplatz bzw. Flugplatz der Stadt. Auf dem Gelände des Flugplatzes gibt es ausgedehnte Grünlandflächen, die für den Luftverkehr nicht als solche benötigt werden. Von einem Vorhabenträger ist hier die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Teilflächen südlich der Start- und Landebahn des Flugplatzes beabsichtigt.

Mit der bundespolitischen Zielstellung zu einer Klimaneutralität im Stromsektor bis zum Jahr 2050 soll die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Ziel des hierfür erlassenen Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 % im Jahr 2030 zu steigern. Dieser Ausbau soll nach dem Gesetz stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen. Zu den erneuerbaren Energien gehört die Photovoltaik.

Der Standort liegt im bisherigen bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen, kann deren Zulässigkeit nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes erreicht werden, der aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.

Durch die bisherige Nutzung als Flugplatz handelt es sich bei dieser Fläche um eine Konversionsfläche aus verkehrlicher Nutzung. Die Fläche ist frei von Restriktionen aus übergeordneten Planungen. Gegenwärtig wird die Fläche landwirtschaftlich als Grünlandfläche genutzt. Die Funktion des regional bedeutsamen und im Regionalen Entwicklungsplan gesicherten Sonderlandeplatzes Aschersleben wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, da die Errichtung und der Betrieb der Module der Photovoltaik-Freiflächenanlage den Flugbetrieb nicht behindern wird. Die räumliche Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist mit dem Luftsportverein „Ostharz“ e.V. als Betreiber des Flugplatzes abgestimmt.

Das Plangebiet grenzt im Süden unmittelbar an den Wirtschaftsweg, der längs am südlichen Rand des Flugplatzes verläuft. Das Plangebiet grenzt im Westen an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet Florian Geyer“. Die östliche Grenze des Geltungsbereiches wird durch den Rand des Flugplatzes gebildet. Die nördliche Grenze des Bebauungsplanes ist durch die nicht für den Flugbetrieb erforderlichen Flächen bestimmt (Anlage 2).

Das Plangebiet ist ca. 23 ha groß. Die verkehrliche Anbindung zu dem Standort der Photovoltaik-Freiflächenanlage ist über die beiden angrenzenden Wirtschaftswege möglich.

Zur Schaffung eines Baurechtes für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage soll der Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll in einem „klassischen“ Planverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung erarbeitet werden.

Der Flächennutzungsplan Aschersleben stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Fläche für den Luftverkehr (Flugplatz) dar. Somit wäre der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Deshalb soll der Flächennutzungsplan Aschersleben im Parallelverfahren geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplan­änderung soll absehbar zur Beschlussfassung gestellt werden.

Seitens des Vorhabenträgers wird die Durchführung der Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem südlichen Teil des Flugplatzes beantragt (Anlage 1). Mit den Planungen beider Pläne soll die Ingenieurbüro Baumeister GmbH Bernburg betraut werden. Die Kosten der Aufstellung des Bebauungsplanes werden von dem Unternehmen ‚HR Sonnenstrom GmbH‘ mit Sitz in Ilberstedt getragen, was in einem Städtebaulichen Vertrag (Anlage 3) vereinbart wird.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Für das Gebiet der Flurstücke 45/1, 46/1, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 46/6, 46/7, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4, 47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 47/9, 47/10, 47/11, 47/12, 47/13, 47/14, 48/1, 48/2, 83/48, 84/49, 52/1, 52/2, 52/3, 52/4, 55, 56, 57, 59/1, 60, 61, 62/1, 63, 64, 66, 67/1, 68 und 111/70 (allesamt teilweise) der Flur 10, allesamt in der Gemarkung Aschersleben gelegen, soll der Bebauungsplan Nr. 46 „Sondergebiet PV-Anlage Flugplatz” aufgestellt werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 23 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

2.      Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele angestrebt:

-           Nutzung erneuerbarer Energien

-           Versorgung mit Energie

-           Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege

3.      Das Verfahren soll als Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

4.      Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt Aschersleben soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.