Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre
Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen
Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für
die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Nach erfolgter
Wahl wurde der Kamerad Matthias Meyer in seiner Funktion als Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Schackstedt durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.
Gemäß § 15 Abs.
3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der
Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des
Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Matthias Meyer aus fachlicher
Sicht bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Matthias Meyer, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Schackstedt mit Wirkung ab 01.07.2022 für die Dauer von 6 Jahren.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden
Matthias Meyer, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum
Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schackstedt mit Wirkung ab 01.07.2022 für die
Dauer von 6 Jahren.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
360/22
Nach der Beschlussfassung wird Herr Matthias Meyer durch
den Oberbürgermeister vereidigt. Er wird zu seiner Ernennung beglückwünscht und
bekommt die Ernennungsurkunde überreicht.