Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Richtlinie über die Gewährung eines Sozial- und Familienpasses der Stadt Aschersleben wurde am 04.05.2005 durch den Stadtrat der Stadt Aschersleben beschlossen.

 

Nach nunmehr 17 Jahren Bestandskraft ergeben sich neue gesetzliche Grundlagen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für die Festlegung der Anspruchsberechtigung für den Sozial- und Familienpass. Auch das Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Bezieher von Wohngeld sollen künftig eine Berücksichtigung bei der Ausstellung eines Sozial- und Familienpasses finden.

 

Die Ausgabe des Sozial- und Familienpasses erfolgt nach der als Anlage beigefügten Richtlinie.

 

Mit dem Sozial- und Familienpass wird ermäßigter Eintritt in städtische Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen gewährt.

 

Zur Information sind ein Muster des derzeitigen Sozialpasses sowie der Antrag auf dessen Erstausstellung beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Richtlinie über die Gewährung eines Sozial- und Familienpasses der Stadt Aschersleben.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Richtlinie über die Gewährung eines Sozial- und Familienpasses der Stadt Aschersleben.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                    Beschluss-Nr.: 362/22