Die Entwicklung des Klimas erfordert auf
allen gesellschaftlichen Ebenen wachsende Aufmerksamkeit. Alle Akteure sind
gefordert,
innerhalb ihres Einflussbereichs einen Beitrag zu leisten, um der globalen
Verschärfung der Klimabedingungen wirksam entgegenzuwirken.
Hauptziel ist dabei die Erfüllung der
Zielstellung des Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
§ 3 (2) in dem festgelegt ist, bis zum Jahr
2045 die Treibhausgasemissionen so weit zu minder, dass
Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.
Die Stadt Aschersleben wird sich mit der
Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzepts dieser Aufgabe stellen. Ein
Klimaschutzkonzept für die Stadt soll ungenutzte Potenziale zur Minderung von
Treibhausgasen in der Kommune identifizieren, kurz-, mittel- und langfristige
Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und
die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen initialisieren. Damit wird das
Konzept eine organisatorische Grundlage für die Handlungen der Kommune im
Bereich Klimaschutz bieten.
Die identifizierten Maßnahmen werden in
einem Katalog zusammengefasst. Die darin aufgezeigten gewichteten
Handlungsoptionen sollen sukzessive abgearbeitet werden. Neben dem
Klimaschutzaspekt werden sich viele der gängigen Klimaschutzmaßnahmen auch
positiv auf die kommunale Energieeffizienz auswirken und können gleichzeitig
einen Beitrag zur Entlastung des Haushalts von fortlaufenden Kosten darstellen.
Die Erstellung und Umsetzung eines
Klimaschutzkonzeptes ist eine Schnittstellenaufgabe, die durch eine qualifizierte
Klimaschutzmanagerin/ Klimaschutzmanager organisiert werden soll. Diese/ dieser
koordiniert alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, kommuniziert mit
verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informiert sowohl
verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des
Klimaschutzkonzepts und initiiert Prozesse und Projekte für die übergreifende
Zusammenarbeit.
Zur Finanzierung des Vorhabens soll ein
Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) an das
Bundesministerium Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz zur Fördermaßnahme Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld
(Kommunalrichtlinie) im Förderbereich 4.1.8 a) Erstellung von
Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements/ Erstvorhaben
gestellt werden. Es soll die erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
beantragt werden, da Städte, welche sich nachweislich in einer
Haushaltsnotlage befinden, aktuell eine 100-prozentrige Förderung für die
Maßnahme erhalten können.
Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH
(LENA) unterstützt die Stadt bei der Beantragung der Förderung und reduziert
damit den internen Aufwand zur Erstellung des Zuwendungsantrags erheblich. Im
Zuge der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts können später Fördermittel für
weitere, insbesondere investive Maßnahmen beantragt werden.
Um den Zuwendungsgegebenheiten Rechnung zu
tragen,
wird die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin/ eines Klimaschutzmanagers
(m/w/d) als zusätzliche Personalstelle unter der Voraussetzung beabsichtigt,
dass die Antragstellung einer positiven Bewilligung durch den Zuwendungsgeber
unterliegt. Eine befristete Freistellung eines Beschäftigten innerhalb der
Verwaltung für die Erfüllung dieser Aufgabenstellung ist aus fehlenden
Kapazitätsgründen nicht zu sichern. Bei der Antragstellung geht die Verwaltung
von der Möglichkeit der Beanspruchung des max. Bewilligungszeitraums (2 Jahre)
für die Stelle aus.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Beantragung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis
(AZA) zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und zur befristeten Einstellung
eines Klimaschutzbeauftragten.
2.
Bei Zuwendungszusage soll eine
Klimaschutzmanagerin/ Klimaschutzmanager (m/w/d) in der Stadtverwaltung
eingestellt werden, welche ein Klimaschutzkonzept für die Stadt erstellt,
begleitende Prozesse organisiert und mindestens ein Projekt, idealerweise
mehrere, aus dem Maßnameplan des Konzepts umsetzt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Beantragung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) zur Erstellung
eines Klimaschutzkonzeptes und zur befristeten Einstellung eines
Klimaschutzbeauftragten.
2.
Bei Zuwendungszusage soll eine Klimaschutzmanagerin/ Klimaschutzmanager
(m/w/d) in der Stadtverwaltung eingestellt werden, welche ein
Klimaschutzkonzept für die Stadt erstellt, begleitende Prozesse organisiert und
mindestens ein Projekt, idealerweise mehrere, aus dem Maßnameplan des Konzepts
umsetzt.
Abstimmung zur
Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
366/22