Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung des Kameraden Matthias Meyer unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufung des bisherigen Ortswehrleiters Matthias Meyer am 30.06.2022 ausläuft.

 

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Matthias Meyer in seiner Funktion als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schackstedt durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Matthias Meyer aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Matthias Meyer, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schackstedt mit Wirkung ab 01.07.2022 für die Dauer von 6 Jahren.