Die Entwicklung des Klimas erfordert auf allen gesellschaftlichen Ebenen wachsende Aufmerksamkeit. Alle Akteure sind gefordert, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Beitrag zu leisten, um der globalen Verschärfung der Klimabedingungen wirksam entgegenzuwirken.

 

Hauptziel ist dabei die Erfüllung der Zielstellung des Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

§ 3 (2) in dem festgelegt ist, bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasemissionen so weit zu minder, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.

 

Die Stadt Aschersleben wird sich mit der Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzepts dieser Aufgabe stellen. Ein Klimaschutzkonzept für die Stadt soll ungenutzte Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in der Kommune identifizieren, kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen initialisieren. Damit wird das Konzept eine organisatorische Grundlage für die Handlungen der Kommune im Bereich Klimaschutz bieten.

 

Die identifizierten Maßnahmen werden in einem Katalog zusammengefasst. Die darin aufgezeigten gewichteten Handlungsoptionen sollen sukzessive abgearbeitet werden. Neben dem Klimaschutzaspekt werden sich viele der gängigen Klimaschutzmaßnahmen auch positiv auf die kommunale Energieeffizienz auswirken und können gleichzeitig einen Beitrag zur Entlastung des Haushalts von fortlaufenden Kosten darstellen.

 

Die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes ist eine Schnittstellenaufgabe, die durch eine qualifizierte Klimaschutzmanagerin/ Klimaschutzmanager organisiert werden soll. Diese/ dieser koordiniert alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, kommuniziert mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informiert sowohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiiert Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit.

 

Zur Finanzierung des Vorhabens soll ein Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) an das Bundesministerium Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Fördermaßnahme Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) im Förderbereich 4.1.8 a) Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements/ Erstvorhaben gestellt werden. Es soll die erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen beantragt werden, da Städte, welche sich nachweislich in einer Haushaltsnotlage befinden, aktuell eine 100-prozentrige Förderung für die Maßnahme erhalten können.

 

Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) unterstützt die Stadt bei der Beantragung der Förderung und reduziert damit den internen Aufwand zur Erstellung des Zuwendungsantrags erheblich. Im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts können später Fördermittel für weitere, insbesondere investive Maßnahmen beantragt werden.

 

Um den Zuwendungsgegebenheiten Rechnung zu tragen, wird die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin/ eines Klimaschutzmanagers (m/w/d) als zusätzliche Personalstelle unter der Voraussetzung beabsichtigt, dass die Antragstellung einer positiven Bewilligung durch den Zuwendungsgeber unterliegt. Eine befristete Freistellung eines Beschäftigten innerhalb der Verwaltung für die Erfüllung dieser Aufgabenstellung ist aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht zu sichern. Bei der Antragstellung geht die Verwaltung von der Möglichkeit der Beanspruchung des max. Bewilligungszeitraums (2 Jahre) für die Stelle aus.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Beantragung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und zur befristeten Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten.

 

2.    Bei Zuwendungszusage soll eine Klimaschutzmanagerin/ Klimaschutzmanager (m/w/d) in der Stadtverwaltung eingestellt werden, welche ein Klimaschutzkonzept für die Stadt erstellt, begleitende Prozesse organisiert und mindestens ein Projekt, idealerweise mehrere, aus dem Maßnameplan des Konzepts umsetzt.