Sitzung: 10.05.2022 Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: 1
Vorlage: VII/0426/22
Die
Richtlinie über die Gewährung eines Sozial- und Familienpasses der Stadt
Aschersleben wurde am 04.05.2005 durch den Stadtrat der Stadt Aschersleben
beschlossen.
Nach
nunmehr 17 Jahren Bestandskraft ergeben sich neue gesetzliche Grundlagen nach
dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes
Buch (SGB XII) für die Festlegung der Anspruchsberechtigung für den Sozial- und
Familienpass. Auch das Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Bezieher von
Wohngeld sollen künftig eine Berücksichtigung bei der Ausstellung eines Sozial-
und Familienpasses finden.
Die
Ausgabe des Sozial- und Familienpasses erfolgt nach der als Anlage beigefügten
Richtlinie.
Mit
dem Sozial- und Familienpass wird ermäßigter Eintritt in städtische
Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen gewährt.
Zur Information sind
ein Muster des derzeitigen Sozialpasses sowie der Antrag auf dessen
Erstausstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die Richtlinie über die Gewährung eines Sozial- und
Familienpasses der Stadt Aschersleben.