Sitzung: 30.03.2022 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0411/22
1.
Die Firma Galerie EIGEN + ART GmbH & Co. KG hat
der Stadt Aschersleben am
28. 02. 2022 sowie am 07. 03. 2022 jeweils einen Betrag in Höhe von
1.500 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll das Sommeratelier 2022
unterstützt werden.
2.
Die Salzlandsparkasse hat der Stadt Aschersleben am
10. 03. 2022 einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro überwiesen. Diese Spende soll
im Rahmen der städtischen Flüchtlingsarbeit für die Versorgung und
Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge verwendet werden.
Mit dem Inkrafttreten des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014
regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung
einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach
§ 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen
ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung
entscheidet die Vertretung.
Abweichend hierzu kann die Vertretung
die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen
Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss
übertragen.
Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung
der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über
die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht
übersteigt.
Die nach der Rechtsprechung zu § 331
StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung
in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar.
Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen
an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot)
mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die
Annahme der Spende der Firma Galerie EIGEN + ART GmbH & Co. KG in Höhe von
3.000 Euro.
2. Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der
Salzlandsparkasse in Höhe von 4.000 Euro für die Versorgung und Unterbringung
ukrainischer Flüchtlinge.