Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

1.             Die Salzlandsparkasse hat der Stadt Aschersleben am 19.01.2022 einen Betrag in Höhe von 2.020,00 Euro überwiesen. Es handelt sich hierbei um einen Zweckertrag aus der

PS-Lotterie. Mit dieser Spende soll eine LED-Beleuchtung für das Fahrzeug der Ortsfeuerwehr Drohndorf beschafft werden.

 

2.             Das Klostergut Winningen e.K., Inh. Arthur Strudel, hat der Stadt Aschersleben am 25.01.2022 einen Betrag in Höhe von 2.100 Euro überwiesen. Diese Spende soll für den Erwerb eines Abstützsystems, welches im Rahmen der technischen Hilfeleistung Anwendung findet, für die Ortsfeuerwehr Winningen verwendet werden.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.             Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Salzlandsparkasse in Höhe von 2.020 Euro für LED-Beleuchtung am Fahrzeug der OF Drohndorf.

 

2.             Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende des Klostergutes Winningen in Höhe von 2.100 Euro für die Beschaffung eines Abstützsystems.

 

 


Beschluss:

 

1.            Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Salzlandsparkasse in Höhe von 2.020 Euro für LED-Beleuchtung am Fahrzeug der OF Drohndorf.

 

2.            Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende des Klostergutes Winningen in Höhe von 2.100 Euro für die Beschaffung eines Abstützsystems.

 

                                          Beschluss-Nr.: 339/22

 

 

 

 


9 Ja                    / Nein                 / Enthaltungen