Sitzung: 10.03.2022 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0404/22
1.
Die
Salzlandsparkasse hat der Stadt Aschersleben am 19.01.2022 einen Betrag in Höhe
von 2.020,00 Euro überwiesen. Es handelt sich hierbei um einen Zweckertrag aus
der
PS-Lotterie. Mit
dieser Spende soll eine LED-Beleuchtung für das Fahrzeug der Ortsfeuerwehr
Drohndorf beschafft werden.
2.
Das Klostergut Winningen e.K., Inh. Arthur Strudel,
hat der Stadt Aschersleben am 25.01.2022 einen Betrag in Höhe von 2.100 Euro
überwiesen. Diese Spende soll für den Erwerb eines Abstützsystems, welches im
Rahmen der technischen Hilfeleistung Anwendung findet, für die Ortsfeuerwehr
Winningen verwendet werden.
Mit dem Inkrafttreten des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014
regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung
einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach
§ 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen
ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung
entscheidet die Vertretung.
Abweichend hierzu kann die Vertretung
die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen
Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss
übertragen.
Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung
der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über
die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht
übersteigt.
Die nach der Rechtsprechung zu § 331
StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung
in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar.
Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen
an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot)
mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die
Annahme der Spende der Salzlandsparkasse in Höhe von 2.020 Euro für
LED-Beleuchtung am Fahrzeug der OF Drohndorf.
2.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die
Annahme der Spende des Klostergutes Winningen in Höhe von 2.100 Euro für die
Beschaffung eines Abstützsystems.
Beschluss:
1.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende
der Salzlandsparkasse in Höhe von 2.020 Euro für LED-Beleuchtung am Fahrzeug
der OF Drohndorf.
2.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende
des Klostergutes Winningen in Höhe von 2.100 Euro für die Beschaffung eines
Abstützsystems.
Beschluss-Nr.: 339/22
9 Ja / Nein / Enthaltungen