Begründung/Erläuterung:

 

Der am 01. Dezember 2021 im Stadtrat beschlossene Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung sieht die Aufnahme eines Darlehens über 2.070.000,-- EUR zur Finanzierung von Investitionen vor.

 

Für den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises am 12. Januar 2022 für das Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 2.070.000,-- EUR erteilt.

 

Der Betrag der Kreditaufnahme richtet sich nach den bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesenen und bisher vorfinanzierten Investitionsausgaben und wird mit diesem Ermächtigungsbeschluss auf den genehmigten Kreditbetrag begrenzt.

 

Um den Kredit zu möglichst günstigen Konditionen aufnehmen zu können, ist es notwendig, kurzfristig über die Kreditaufnahme entscheiden zu können. Kreditangebote sind wegen ständiger Schwankungen am Kapitalmarkt jeweils nur kurze Zeit verbindlich. Eine Ermächtigung des Betriebsleiters ermöglicht daher ein marktorientiertes Verhalten.

 

Der höchst zulässige Zinssatz wird auf 2 % festgelegt.

Die Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20 Jahre betragen.

Die Aufnahme von Krediten erfolgt unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird ermächtigt, auf der Grundlage der im Wirtschaftsplan 2022 festgesetzten Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben, Darlehen in Höhe bis zu 2.070.000,-- EUR aufzunehmen.

 

Der höchst zulässige Zinssatz wird auf 2 % festgelegt.

Die Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20 Jahre betragen.

 

Der Betriebsleiter ist verpflichtet, den Stadtrat über die realisierte Kreditaufnahme zeitnah zu unterrichten.