Sitzung: 02.03.2022 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VII/0402/22
Die Stadt
Aschersleben beabsichtigt in einer gemeinsamen Baumaßnahme mit der
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt– Regionalbereich West aus Halberstadt
die Nebenanlagen der B 185 „Ermslebener Straße“ im Bereich zwischen
„Vogelgesang“ und dem Ende der Ortsdurchfahrt (Ortsausgangsschild) auszubauen.
Für die genannte
Maßnahme wurde bereits im Jahr 2009 ein Ausbaubeschluss (Nr. 735/09) gefasst.
Zur Umsetzung war ein Planfeststellungverfahren notwendig, hier wurde die Stadt
per Stellungnahme beteiligt (siehe Beschluss Nr. 419/12). Das Verfahren fand mit
dem Planfeststellungsbeschluss (Az.: 308.3.2-31027-F22.11) vom 12.12.2018
seinen Abschluss.
Um den, im
Zeitraum von 2009 bis jetzt, eingetretenen Veränderungen (Baukostensteigerung,
Wegfall der Ausbaubeiträge) gerecht zu werden, ist eine Änderung des oben
genannten Ausbaubeschlusses notwendig.
Zur Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme schließen die
Projektbeteiligten eine Ortsdurchfahrtsvereinbarung ab, welche u.a. auch die
Kostenteilung regelt.
Die
Landesstraßenbaubehörde beabsichtigt mit der Realisierung des Bauvorhabens im
3. Quartal 2022 zu beginnen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Eröffnung des
Ausschreibungsverfahrens im April 2022 notwendig.
Der
beabsichtigte Ausbau ist Teil der Herstellung der B185. Die Maßnahme ist
außerdem Teil des zukünftigen überörtlichen straßenbegleitenden Radwegs
zwischen den Orten Aschersleben und Ermsleben.
Die Länge der
Baumaßnahme beträgt ca. 850 m.
Ein grundhafter Ausbau
ist aus folgenden Gründen notwendig:
1. Die Gehwege
entlang der B 185 „Ermslebener Straße“ sind in einem sehr schlechten Zustand.
Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet. Ein
durchgängiger Sicherheitsstreifen zum Straßenkörper ist nicht vorhanden. Der
Radverkehr erfolgt direkt auf der Bundesstraße und ist aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens besonderen Risiken ausgesetzt.
2. Aus Gründen der
Verkehrssicherheit, der Baufreiheit und der Umrüstung auf LED-Technik wird eine
Erneuerung der Straßenbeleuchtung empfohlen. Die vorhandenen Leuchten im
geplanten Baufeld können eine Mindestausleuchtung der Nebenanlagen und der
Einmündungen in den kommunalen Bereich nach den anerkannten Regeln der Technik
nicht gewährleisten. Die meisten momentanen Leuchtenstandorte befinden sich,
wegen Veränderung der Breiten, im geplanten Gehweg bzw. im neu geplanten
Radweg. Es ist daher notwendig im gesamten Ausbaubereich die Straßenbeleuchtung
zu erneuern.
Die Unterlagen
des Planfeststellungsbeschlusses sehen folgende Ausbauquerschnitte vor:
Ausbauabschnitt
1 vom „Vogelgesang“ bis Einmündung „Theodor-Römer-Weg“:
-
Südseite einspuriger
gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 3,10 m
sowie
Sicherheitsstreifen von 0,50 m
-
Nordseite einspuriger
gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 3,10 m
sowie
Sicherheitsstreifen von 0,50 m
-
Herstellung einer Fahrbahnquerungshilfe in der Fahrbahn
Ausbauabschnitt 2
von Einmündung „Theodor-Römer-Weg“ bis Einmündung Ermslebener Straße 52:
-
Südseite einspuriger
gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 3,10 m
sowie
Sicherheitsstreifen von 0,50 m
-
Nordseite einspuriger
Radweg in einer Breite von 2,35 m
Ausbauabschnitt 3
von Einmündung Ermslebener Straße 52 bis Einmündung L228 „Am Spittelsberg“:
-
Südseite einspuriger
gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 3,10 m
Ausbildung eines
Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Geh-/ Radweg
in einer Breite
von 1,00 m
-
Nordseite einspuriger
Radweg in einer Breite von 2,35 m
Ausbauabschnitt 4
von Einmündung L228 „Am Spittelsberg“ bis Einmündung „Reinstedter Weg“:
-
Südseite einspuriger
Gehweg in einer Breite von 1,50 m
Ausbildung eines
Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Gehweg
in einer Breite
von 2,80 m
Errichtung einer
Busbucht inkl. Kasseler-Borde, Wartefläche und
Fahrgastunterstand
-
Nordseite Radweg
im Zweirichtungsverkehr in einer Breite von 2,75 m
-
Herstellung einer Fahrbahnquerungshilfe in der Fahrbahn
Ausbauabschnitt 5
von Einmündung „Reinstedter Weg“ bis Einmündung „Harzblick“:
-
Südseite einspuriger
Gehweg in einer Breite von 1,50 m bis zur Einfahrt
zum Autohaus
Herstellung von 15
Längsparkflächen in einer Breite von 2,20 m
in 4 Abschnitten
mit Unterbrechung durch Grünflächenbereiche
-
Nordseite einspuriger
Gehweg in einer Breite von 1,70 m
Radweg im
Zweirichtungsverkehr in einer Breite von 2,00 m
Grünstreifen zur
Fahrbahn in wechselnden Breiten von 0,75 – 2,95 m
Errichtung einer
Busbucht inkl. Kasseler-Borde, Wartefläche und
Fahrgastunterstand
Herstellung von 4
Längsparkflächen in einer Breite von 2,20 m nach
der Bushaltestelle
in Richtung Ermsleben
-
Herstellung einer Fahrbahnquerungshilfe in der Fahrbahn
Ausbauabschnitt 6
von Einmündung „Harzblick“ bis Bauende Richtung Ermsleben:
-
Nordseite Radweg
im Zweirichtungsverkehr in einer Breite von 2,50 m
Ausbildung eines
Grünstreifen / Entwässerungsmulde zur Fahrbahn
Die geschätzten
Baukosten in Höhe von 2.425.813 € werden im Rahmen einer zu schließenden
Ortsdurchfahrtsvereinbarung zwischen der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich West, dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung und der Stadt
Aschersleben auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen des Bundes
und des Landes geteilt. Der Kostenanteil der Stadt beträgt nach dieser Kostenschätzung
490.015 €.
Auf Grund der
Durchführung der Gesamtbaumaßnahme durch die Landesstraßenbaubehörde erfolgt
eine Refinanzierung des kompletten städtischen Anteils in den Jahren 2023 /24.
Am 15.12.2020
wurde durch den Landtag von Sachsen-Anhalt die Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen. Somit können
keine Straßenausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden.
Die Gemeinden
erhalten ab dem Jahr 2022 einen Mehrbelastungsausgleich zum Ausgleich dafür.
Für die
Warteflächen, die Kasseler-Borde und die Fahrgastunterstände im Bereich der
Bushaltestellen stellt der Salzlandkreis Fördermittel in Aussicht.
Die Umsetzung
dieser Gemeinschaftsmaßnahme in den Jahren 2022/23 ist die letzte Möglichkeit
der Realisierung, vor einer möglichen Herabstufung der B 185 nach
Fertigstellung der Ortsumfahrung.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Im Zuge des grundhaften
Straßenausbaus der B 185 „Ermslebener Straße“ durch die
Landesstraßenbaubehörde werden durch die Stadt die kommunalen Bereiche
erneuert.
- Im Einzelnen werden folgende
Teile ausgebaut:
- Fahrbahn (kommunaler Bereich)
- Geh- und Radwege
- Parkflächen
- Grünanlagen
- Warteflächen und Fahrgastunterstand der Bushaltestellen
- Straßenbeleuchtung - Der städtische Kostenanteil an
der Gesamtmaßnahme von voraussichtlich 490.015 € ist in den Finanzplan 2023/24
einzustellen.