Die Stadt Aschersleben beabsichtigt in einer gemeinsamen Baumaßnahme mit der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt– Regionalbereich West aus Halberstadt die Nebenanlagen der B 185 „Ermslebener Straße“ im Bereich zwischen „Vogelgesang“ und dem Ende der Ortsdurchfahrt (Ortsausgangsschild) auszubauen.

Für die genannte Maßnahme wurde bereits im Jahr 2009 ein Ausbaubeschluss (Nr. 735/09) gefasst. Zur Umsetzung war ein Planfeststellungverfahren notwendig, hier wurde die Stadt per Stellungnahme beteiligt (siehe Beschluss Nr. 419/12). Das Verfahren fand mit dem Planfeststellungsbeschluss (Az.: 308.3.2-31027-F22.11) vom 12.12.2018 seinen Abschluss.

Um den, im Zeitraum von 2009 bis jetzt, eingetretenen Veränderungen (Baukostensteigerung, Wegfall der Ausbaubeiträge) gerecht zu werden, ist eine Änderung des oben genannten Ausbaubeschlusses notwendig.

Zur Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme schließen die Projektbeteiligten eine Ortsdurchfahrtsvereinbarung ab, welche u.a. auch die Kostenteilung regelt.

Die Landesstraßenbaubehörde beabsichtigt mit der Realisierung des Bauvorhabens im 3. Quartal 2022 zu beginnen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Eröffnung des Ausschreibungsverfahrens im April 2022 notwendig.

Der beabsichtigte Ausbau ist Teil der Herstellung der B185. Die Maßnahme ist außerdem Teil des zukünftigen überörtlichen straßenbegleitenden Radwegs zwischen den Orten Aschersleben und Ermsleben.

Die Länge der Baumaßnahme beträgt ca. 850 m.

 

Ein grundhafter Ausbau ist aus folgenden Gründen notwendig:

1.     Die Gehwege entlang der B 185 „Ermslebener Straße“ sind in einem sehr schlechten Zustand. Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet. Ein durchgängiger Sicherheitsstreifen zum Straßenkörper ist nicht vorhanden. Der Radverkehr erfolgt direkt auf der Bundesstraße und ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens besonderen Risiken ausgesetzt.

2.     Aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Baufreiheit und der Umrüstung auf LED-Technik wird eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung empfohlen. Die vorhandenen Leuchten im geplanten Baufeld können eine Mindestausleuchtung der Nebenanlagen und der Einmündungen in den kommunalen Bereich nach den anerkannten Regeln der Technik nicht gewährleisten. Die meisten momentanen Leuchtenstandorte befinden sich, wegen Veränderung der Breiten, im geplanten Gehweg bzw. im neu geplanten Radweg. Es ist daher notwendig im gesamten Ausbaubereich die Straßenbeleuchtung zu erneuern.

 

Die Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses sehen folgende Ausbauquerschnitte vor:

 

Ausbauabschnitt 1 vom „Vogelgesang“ bis Einmündung „Theodor-Römer-Weg“:

-        Südseite           einspuriger gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 3,10 m
                        sowie Sicherheitsstreifen von 0,50 m

-        Nordseite        einspuriger gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 3,10 m
                        sowie Sicherheitsstreifen von 0,50 m

-        Herstellung einer Fahrbahnquerungshilfe in der Fahrbahn

 

Ausbauabschnitt 2 von Einmündung „Theodor-Römer-Weg“ bis Einmündung Ermslebener Straße 52:

-        Südseite           einspuriger gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 3,10 m
                        sowie Sicherheitsstreifen von 0,50 m

-        Nordseite        einspuriger Radweg in einer Breite von 2,35 m

 

Ausbauabschnitt 3 von Einmündung Ermslebener Straße 52 bis Einmündung L228 „Am Spittelsberg“:

-        Südseite           einspuriger gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 3,10 m
                        Ausbildung eines Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Geh-/ Radweg
                        in einer Breite von 1,00 m

-        Nordseite        einspuriger Radweg in einer Breite von 2,35 m

 

Ausbauabschnitt 4 von Einmündung L228 „Am Spittelsberg“ bis Einmündung „Reinstedter Weg“:

-        Südseite           einspuriger Gehweg in einer Breite von 1,50 m
                        Ausbildung eines Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Gehweg
                        in einer Breite von 2,80 m
                        Errichtung einer Busbucht inkl. Kasseler-Borde, Wartefläche und
                        Fahrgastunterstand

-        Nordseite        Radweg im Zweirichtungsverkehr in einer Breite von 2,75 m

-        Herstellung einer Fahrbahnquerungshilfe in der Fahrbahn

 

Ausbauabschnitt 5 von Einmündung „Reinstedter Weg“ bis Einmündung „Harzblick“:

-           Südseite           einspuriger Gehweg in einer Breite von 1,50 m bis zur Einfahrt
                        zum Autohaus
                        Herstellung von 15 Längsparkflächen in einer Breite von 2,20 m
                        in 4 Abschnitten mit Unterbrechung durch Grünflächenbereiche

-           Nordseite        einspuriger Gehweg in einer Breite von 1,70 m
                        Radweg im Zweirichtungsverkehr in einer Breite von 2,00 m
                        Grünstreifen zur Fahrbahn in wechselnden Breiten von 0,75 – 2,95 m
                        Errichtung einer Busbucht inkl. Kasseler-Borde, Wartefläche und
                        Fahrgastunterstand
                        Herstellung von 4 Längsparkflächen in einer Breite von 2,20 m nach
                        der Bushaltestelle in Richtung Ermsleben

-           Herstellung einer Fahrbahnquerungshilfe in der Fahrbahn

 

Ausbauabschnitt 6 von Einmündung „Harzblick“ bis Bauende Richtung Ermsleben:

-         Nordseite        Radweg im Zweirichtungsverkehr in einer Breite von 2,50 m
                        Ausbildung eines Grünstreifen / Entwässerungsmulde zur Fahrbahn

 

Die geschätzten Baukosten in Höhe von 2.425.813 € werden im Rahmen einer zu schließenden Ortsdurchfahrtsvereinbarung zwischen der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Regionalbereich West, dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung und der Stadt Aschersleben auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes geteilt. Der Kostenanteil der Stadt beträgt nach dieser Kostenschätzung 490.015 €.

Auf Grund der Durchführung der Gesamtbaumaßnahme durch die Landesstraßenbaubehörde erfolgt eine Refinanzierung des kompletten städtischen Anteils in den Jahren 2023 /24.

 

Am 15.12.2020 wurde durch den Landtag von Sachsen-Anhalt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen. Somit können keine Straßenausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden.

Die Gemeinden erhalten ab dem Jahr 2022 einen Mehrbelastungsausgleich zum Ausgleich dafür.

 

Für die Warteflächen, die Kasseler-Borde und die Fahrgastunterstände im Bereich der Bushaltestellen stellt der Salzlandkreis Fördermittel in Aussicht.

 

Die Umsetzung dieser Gemeinschaftsmaßnahme in den Jahren 2022/23 ist die letzte Möglichkeit der Realisierung, vor einer möglichen Herabstufung der B 185 nach Fertigstellung der Ortsumfahrung.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Im Zuge des grundhaften Straßenausbaus der B 185 „Ermslebener Straße“ durch die Landesstraßenbaubehörde werden durch die Stadt die kommunalen Bereiche erneuert.
  2. Im Einzelnen werden folgende Teile ausgebaut:
                - Fahrbahn (kommunaler Bereich)
                - Geh- und Radwege
                - Parkflächen
                - Grünanlagen
                - Warteflächen und Fahrgastunterstand der Bushaltestellen
                - Straßenbeleuchtung
  3. Der städtische Kostenanteil an der Gesamtmaßnahme von voraussichtlich 490.015 € ist in den Finanzplan 2023/24 einzustellen.