Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Gesellschaftsvertrag der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wurde letztmalig am 29. Juni 2006 aktualisiert.

 

Dieser Vertragstext ist mittlerweile nicht mehr zeitgemäß. Er enthielt beispielsweise keine Regelungen zur aktuellen wirtschaftlichen Tätigkeit, zur Möglichkeit der Durchführung von Video- und Hybridveranstaltungen sowie zur Möglichkeit per E-Mail einzuladen. Kleinere redaktionelle Änderungen sind ebenfalls erfolgt. Zum Beispiel der Verweis auf das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt KVG LSA (nicht mehr Gemeindeordnung GO LSA) und auch die Mitgesellschafterin hat nach der Gebietsreform einen neuen Namen.

 

An der Gesellschaft halten die Gesellschafter die Geschäftsanteile wie folgt:

 

Stadt Seeland                           98.700,00 EUR

Stadt Aschersleben                    6.300,00 EUR

 

Alle Änderungen bzw. Ergänzungen, sind mit dem Mitgesellschafter Stadt Seeland und der Geschäftsführung der Gesellschaft abgestimmt. Die Stadt Seeland wird den geänderten Gesellschaftsvertrag ebenfalls im Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Änderungen bzw. Ergänzungen erfolgten in den Paragraphen §1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), §2 (Gegenstand des Unternehmens), §3 (Gemeinnützigkeit), §4 und §5  (Stammkapital und Stammeinlagen/Kosten), §9 (Geschäftsführung), §10 (Aufgaben der Geschäftsführung), §11 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), §12 (Gesellschafterversammlung), §13 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), §15 (Beschlussfassung) §§16,17,18  (Aufsichtsrat/Sitzungen/Beschlüsse/Aufgaben7zuständigkeit), §19 (Wirtschaftsplan, Jahres-abschluss), §20 (Austritt/Kündigung/Einziehung und Zwangsübertragung von Geschäftsanteilen) und § 25 (Schlussbestimmungen).

 

Zur besseren Darstellung wurde der Beschlussvorlage eine Synopse (Anlage 2) mit gekennzeichneten Änderungen beigefügt.

 

Um Zustimmung zur Vorlage wird gebeten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH, die Zustimmung der Stadt Aschersleben, zu dem in Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag zu erklären.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH, die Zustimmung der Stadt Aschersleben, zu dem in Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag zu erklären.

 

Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich bestätigt –

                        Beschluss-Nr.: 326/22