Am 13. 10. 2021 hat der Stadtrat für die Oberbürgermeisterwahl als
Wahltag den 08. Mai 2022, für eine erforderliche Stichwahl den 22. Mai 2022
bestimmt.
Die Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern ist
gesetzlich in den jeweiligen Wahlordnungen geregelt. Die Höhe der Entschädigung
wurde zu den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen angehoben und beträgt
derzeit für die ehrenamtliche Tätigkeit der in den Wahllokalen eingesetzten
Wahlvorstandsmitgliedern
bei
den Europa- und Bundestagswahlen
35,-
Euro für den Vorsitzenden,
25,-
Euro für die übrigen Mitglieder.
Gemäß § 9 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) sind Mindestsätze für den Ersatz des Aufwandes der
Inhaber von Wahlehrenämtern von 16,- Euro festgelegt. Der Gemeinderat kann für
die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder des Wahlvorstandes
höhere Sätze beschließen.
Für die Durchführung der Oberbürgermeisterwahl am 26.
05. 2019 werden ca. 175 Wahlhelfer/-innen benötigt. Die Gewinnung von
Wahlhelfer/-innen stellt sich zunehmend problematisch dar, da eigene
Beschäftigte nicht ausreichen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl gewährleisten zu
können und einen Anreiz zur Übernahme eines Wahlehrenamtes zu schaffen, wird
vorgeschlagen, die Entschädigungen für die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses
und die Mitglieder des Wahlvorstandes zu der Oberbürgermeisterwahl am 08. Mai
2022 bzw. zu einer erforderlichen Stichwahl am
22. Mai 2022 an die Sätze für Europa- und
Bundestagswahlen anzugleichen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022
veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die
Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten
für den Einsatz bei der stattfindenden Oberbürgermeisterwahl am 08. Mai 2022
und bei einer erforderlichen Stichwahl am 22. Mai 2022 ein Erfrischungsgeld in
Höhe von
35,- Euro für die Wahlvorsteher
und 25,- Euro für die übrigen Mitglieder.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt:
Die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und
die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den Einsatz bei der
stattfindenden Oberbürgermeisterwahl am 08. Mai 2022 und bei einer
erforderlichen Stichwahl am 22. Mai 2022 ein Erfrischungsgeld in Höhe von
35,- Euro für die
Wahlvorsteher
und 25,- Euro für die übrigen Mitglieder.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
330/22