Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Gemäß § 63 Abs. 2 KVG LSA ist die Stelle des Oberbürgermeisters spätestens 2 Monate vor der Wahl am 08. 05. 2022, also bis zum 08. 03. 2022 auszuschreiben.

 

Anforderungen, die über die Wählbarkeitsvoraussetzungen hinausgehen, dürfen in der Ausschreibung nicht gestellt werden.

 

Die notwendigen formellen Voraussetzungen gemäß § 62 KVG LSA sowie § 30 Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 38 a, 39 Kommunalwahlordnung sind jedoch im Ausschreibungstext zu benennen.

 

Die beigefügte Ausschreibung entspricht den Mindestanforderungen.

 

Zwar findet sich im Gesetz selbst keine Aussage darüber, wer über den Text der Stellenausschreibung beschließt, allerdings ist in der Gesetzesbegründung zu § 63 Abs. 2 KVG LSA explizit angeführt, dass die Zuständigkeit zum Inhalt der Stellenausschreibung bei der Vertretung somit dem Stadtrat verbleibt.

 

Dementsprechend wird der Text der Stellenausschreibung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Ausschreibung der Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin erfolgt mit dem in der Anlage genannten Text im

 

-           Amtsblatt für den Salzlandkreis

-           Mitteldeutsche Zeitung, Ausgabe Aschersleben

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