Sitzung: 09.02.2022 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: VII/0383/21
Dieser
Vertragstext ist mittlerweile nicht mehr zeitgemäß. Er
enthielt beispielsweise keine Regelungen zur aktuellen wirtschaftlichen
Tätigkeit, zur Möglichkeit der Durchführung von Video- und
Hybridveranstaltungen sowie zur Möglichkeit per E-Mail einzuladen. Kleinere
redaktionelle Änderungen sind ebenfalls erfolgt. Zum Beispiel der Verweis auf
das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt KVG LSA (nicht mehr Gemeindeordnung
GO LSA) und auch die Mitgesellschafterin hat nach der Gebietsreform einen neuen
Namen.
An der Gesellschaft halten die
Gesellschafter die Geschäftsanteile wie folgt:
Stadt Seeland 98.700,00 EUR
Stadt Aschersleben 6.300,00 EUR
Alle Änderungen bzw. Ergänzungen, sind
mit dem Mitgesellschafter Stadt Seeland und der Geschäftsführung der
Gesellschaft abgestimmt. Die Stadt Seeland wird den geänderten Gesellschaftsvertrag
ebenfalls im Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.
Änderungen bzw. Ergänzungen erfolgten
in den Paragraphen §1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), §2 (Gegenstand des
Unternehmens), §3 (Gemeinnützigkeit), §4 und §5 (Stammkapital und Stammeinlagen/Kosten), §9 (Geschäftsführung),
§10 (Aufgaben der Geschäftsführung), §11 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), §12
(Gesellschafterversammlung), §13 (Einberufung der Gesellschafterversammlung),
§15 (Beschlussfassung) §§16,17,18
(Aufsichtsrat/Sitzungen/Beschlüsse/Aufgaben7zuständigkeit), §19
(Wirtschaftsplan, Jahres-abschluss), §20 (Austritt/Kündigung/Einziehung und
Zwangsübertragung von Geschäftsanteilen) und § 25 (Schlussbestimmungen).
Zur besseren Darstellung wurde der
Beschlussvorlage eine Synopse (Anlage 2) mit gekennzeichneten Änderungen
beigefügt.
Um Zustimmung
zur Vorlage wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung
der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH, die Zustimmung der Stadt
Aschersleben, zu dem in Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag zu erklären.