Das Bauleitplanverfahren zum B-Plan Nr. 31 Wohngebiet „An der Lehmkuhle“ wurde mit dem Stadtratsbeschluss vom 25.11.1998 eingeleitet. In den Folgejahren wurde bis 2002 das Wohngebiet „An der Lehmkuhle“ Teil A entwickelt und bebaut. Der Bebauungsplan für das Teilgebiet A ist seit 05.01.2008 rechtskräftig

Der östliche Bereich des Gebietes (Teil B) wurde aus dem Verfahren heraus getrennt und zunächst nicht betrachtet. Das Areal stellt sich bis  heute im Wesentlichen als Grünfläche dar.

Im Zusammenhang mit der Reaktion der Stadt Aschersleben auf den demografischen Wandel Anfang der 2000-er Jahre wurden die Entwicklungsflächen für Wohnbauland im Flächennutzungsplan der Stadt Aschersleben erheblich reduziert. So ist auch die Fläche des B-Planes Nr. 31 Teil B im FNP als Grünfläche ausgewiesen.

Aus heutiger Sicht besteht bei einem Wohnungsleerstand von 16,3 % zum 31.12.2020 in der Kernstadt keine Notwendigkeit, an einem nicht integrierten Standort ein neues Wohngebiet zu entwickeln, weitere Flächen zu versiegeln und zusätzliche Infrastruktur zu errichten.

Das Planverfahren soll deshalb eingestellt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 31 „Wohngebiet – An der Lehmkuhle“ Teil B in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Wohngebiet – An der Lehmkuhle“ Teil B in Aschersleben vom 25.11.1998 (Beschluss – Nr. 975/98) wird für die Flurstücke 18, 21, 48, 102, 103, 104, 250 und 251 der Flur 94 aufgehoben.