Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Stadtrat hat am 01. 12. 2021 anlässlich der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2022 mit Antrags-Nr. VII/0306/21/7 auf Antrag des Stadtrates Dr. Planert, CDU-Fraktion, entschieden, dass für Hunde, die im Tierheim erworben worden sind, auf Antrag zeitlich befristet eine Steuerbefreiung gewährt wird.

 

In Umsetzung dieses Beschlusses wird hiermit die Satzung zur 1. Änderung der Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben.