Sitzung: 02.02.2022 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0307/21
Die Stadt Aschersleben verfügt seit dem 01.12.2007 über
einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Bereich unmittelbar um das
bestehende Hotel „Villa Westerberge“ ist im Flächennutzungsplan als
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚Seminarhotel Westerberge‘ dargestellt,
die übrigen Flächen des Hotelgrundstückes sind als Grünflächen, Wasserflächen
oder Wald dargestellt.
Seitens der Betreiberin des Hotels sind die Erweiterung
der Beherbergungskapazitäten durch einen Gebäudeanbau und die Umnutzung
vorhandener Baulichkeiten zu Ferienwohnungen und einem Außencafé für Tagesgäste
geplant.
Eine Voraussetzung für das Vorhaben ist die Erarbeitung
eines Bebauungsplanes. In dem Zusammenhang muss der Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren geändert werden, da die beabsichtigten Festsetzungen des
Bebauungsplanes derzeit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
entsprechen, der bislang lediglich für einen Teil des Hotelgrundstückes eine
entsprechende Sonderbaufläche darstellt.
Seitens der Vorhabenträgerin wird mit Schreiben vom
25.08.2021 die Durchführung der Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des
Hotels beantragt (siehe Anlage 1 zur BV-Nr. VII/346/21).
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für das
Gebiet der Flurstücke 76 (Teilfläche), 84, 85, 101, 108 (Teilfläche) und 197
der Flur 13 sowie das Flurstück 47 der Flur 90, allesamt in der Gemarkung
Aschersleben gelegen, soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Der
Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,83 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem
beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
2. Zur
Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin und zur Haftungsfreistellung
der Stadt Aschersleben soll ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden (siehe Anlage 3 zur BV-Nr. VII/346/21).
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