Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Stadt Aschersleben verfügt seit dem 01.12.2007 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Bereich unmittelbar um das bestehende Hotel „Villa Westerberge“ ist im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚Seminarhotel Westerberge‘ dargestellt, die übrigen Flächen des Hotelgrundstückes sind als Grünflächen, Wasserflächen oder Wald dargestellt.

Seitens der Betreiberin des Hotels sind die Erweiterung der Beherbergungskapazitäten durch einen Gebäudeanbau und die Umnutzung vorhandener Baulichkeiten zu Ferienwohnungen und einem Außencafé für Tagesgäste geplant.

Eine Voraussetzung für das Vorhaben ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes. In dem Zusammenhang muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden, da die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes derzeit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen, der bislang lediglich für einen Teil des Hotelgrundstückes eine entsprechende Sonderbaufläche darstellt.

Seitens der Vorhabenträgerin wird mit Schreiben vom 25.08.2021 die Durchführung der Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des Hotels beantragt (siehe Anlage 1 zur BV-Nr. VII/346/21).


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Für das Gebiet der Flurstücke 76 (Teilfläche), 84, 85, 101, 108 (Teilfläche) und 197 der Flur 13 sowie das Flurstück 47 der Flur 90, allesamt in der Gemarkung Aschersleben gelegen, soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,83 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

2.      Zur Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin und zur Haftungsfreistellung der Stadt Aschersleben soll ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden (siehe Anlage 3 zur BV-Nr. VII/346/21).


10 Ja                  0 Nein                0 Enthaltungen