Sitzung: 18.01.2022 Ausschuss für Ordnung, Recht und Kommunales
Vorlage: VII/0384/21
Der Stadtrat hat am 01. 12. 2021 anlässlich der Verabschiedung der
Haushaltssatzung 2022 mit Antrags-Nr. VII/0306/21/7 auf Antrag des Stadtrates
Dr. Planert, CDU-Fraktion, entschieden, dass für Hunde, die im Tierheim
erworben worden sind, auf Antrag zeitlich befristet eine Steuerbefreiung gewährt
wird.
In Umsetzung dieses Beschlusses wird hiermit die Satzung zur 1. Änderung
der Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der
Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben.