Sitzung: 12.01.2022 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VII/0389/21
Der östliche
Bereich des Gebietes (Teil B) wurde aus dem Verfahren heraus getrennt und
zunächst nicht betrachtet. Das Areal stellt sich bis heute im Wesentlichen als Grünfläche dar.
Im Zusammenhang
mit der Reaktion der Stadt Aschersleben auf den demografischen Wandel Anfang
der 2000-er Jahre wurden die Entwicklungsflächen für Wohnbauland im
Flächennutzungsplan der Stadt Aschersleben erheblich reduziert. So ist auch die
Fläche des B-Planes Nr. 31 Teil B im FNP als Grünfläche ausgewiesen.
Aus
heutiger Sicht besteht bei einem Wohnungsleerstand von 16,3 % zum 31.12.2020 in
der Kernstadt keine Notwendigkeit, an einem nicht integrierten Standort ein
neues Wohngebiet zu entwickeln, weitere Flächen zu versiegeln und zusätzliche
Infrastruktur zu errichten.
Das
Planverfahren soll deshalb eingestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
1. Das Bauleitplanverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 31 „Wohngebiet – An der Lehmkuhle“ Teil B in Aschersleben wird eingestellt.
2. Der Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 31 „Wohngebiet – An der Lehmkuhle“ Teil B in Aschersleben
vom 25.11.1998 (Beschluss – Nr. 975/98) wird für die Flurstücke 18, 21, 48,
102, 103, 104, 250 und 251 der Flur 94 aufgehoben.