Beschluss: ungeändert beschlossen

Am 13. Oktober 2021 fasste der Stadtrat der Stadt Aschersleben den Beschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadtwerke Aschersleben GmbH (Vorlage VII/0325/21). Verbunden hiermit erfolgt am 18. November 2021 eine kassenwirksame Ausschüttung eines Teils des Jahresüberschusses an die Stadt Aschersleben als Gesellschafterin in Höhe von ca. 1,73 Mio. Euro. Die Ausschüttung liegt somit rund 380 Tsd. Euro über dem Planansatz des Haushaltsplanes der Stadt Aschersleben.

 

Der Mehrertrag in Höhe von 380 Tsd. Euro soll, den Vorstellungen des Stadtrates entsprechend, der Stadt Aschersleben sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.

 

In seiner Sitzung am 01. Dezember 2021 verständigt sich der Stadtrat der Stadt Aschersleben über die Verteilung der Gelder und fügt dieser Beschlussvorlage (VII/0373/21) eine verbindliche Aufstellung als Anlage 1 bei.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.                  Die Mehrerträge in Höhe von 380 Tsd. Euro aus der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Aschersleben GmbH werden für die in der Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Anlage 1 basiert auf dem einvernehmlichen Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen in Aschersleben.

 

2.                  Die im Haushaltsjahr 2021 nicht mehr verausgabten Haushaltsmittel aus der Gewinnausschüttung werden entsprechend den Regelungen des § 19 KomHVO LSA in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.                 Die Mehrerträge in Höhe von 380 Tsd. Euro aus der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Aschersleben GmbH werden für die in der Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Anlage 1 basiert auf dem einvernehmlichen Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen in Aschersleben.

 

2.                 Die im Haushaltsjahr 2021 nicht mehr verausgabten Haushaltsmittel aus der Gewinnausschüttung werden entsprechend den Regelungen des § 19 KomHVO LSA in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.:306/21