Beschluss: geändert beschlossen

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

 

Ø  Erfolgsplan

Ø  Vermögensplan

Ø  Stellenplan.

 

Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

 

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Erfolgsplan 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.493.500 € zugestimmt.
  2. Dem Vermögensplan 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von    289.000 € zugestimmt.
  3. Die Erbringung von Eigenleistungen im Garten- und Landschaftsbau in Zusammenhang mit geplanten Investitionen wird in Höhe von bis zu 200.000 € festgesetzt.
  4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2022 wird auf 250.000 € festgesetzt.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Erfolgsplan 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.765.800 Euro zugestimmt.
  2. Dem Vermögensplan 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von    289.000 Euro zugestimmt.
  3. Die Erbringung von Eigenleistungen im Garten- und Landschaftsbau in Zusammenhang mit geplanten Investitionen wird in Höhe von bis zu 200.000 Euro festgesetzt.
  4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2022 wird auf 250.000 Euro festgesetzt.

 

Abstimmung zur Vorlage mit der Änderung gemäß Änderungsantrag

Nr. VII/0362/21/1: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                               Beschluss-Nr.:308/21