Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung des Kameraden Justin Maywald unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da mit der Berufung des bisherigen stellv. Ortswehrleiters Kamerad Marcus Brune zum Ortswehrleiter am 19.06.2019 das Ehrenamt nicht besetzt ist.

 

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Justin Maywald in seiner Funktion als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Westdorf durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.

Er verfügt über die Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

 

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Justin Maywald aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Justin Maywald, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Westdorf mit Wirkung ab 01.01.2022 für die Dauer von 6 Jahren.