Gemäß
§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von
den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches
vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in
das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung des
Kameraden Justin Maywald unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamter wird erforderlich, da mit der Berufung des bisherigen stellv.
Ortswehrleiters Kamerad Marcus Brune zum Ortswehrleiter am 19.06.2019 das
Ehrenamt nicht besetzt ist.
Nach erfolgter Wahl wurde
der Kamerad Justin Maywald in seiner Funktion als stellv. Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Westdorf durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.
Er verfügt über die
Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes.
Gemäß § 15 Abs. 3
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der
Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des Kreisbrandmeisters
wurde der Ernennung des Kameraden Justin Maywald aus fachlicher Sicht bereits
zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden
Justin Maywald, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum
stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Westdorf mit Wirkung ab
01.01.2022 für die Dauer von 6 Jahren.