Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe
ist eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die Stadt Aschersleben dem
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof übertragen hat. Dieser hat seine Tätigkeit mit
Wirkung vom 01.01.1998 aufgenommen.
Im Rahmen seiner Betriebssatzung unterhält
und gestaltet der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof die Friedhöfe. Neben der
Erfüllung der Verwaltungsaufgaben stellt sich der BWH auch dem sich
verändernden Bestattungsverhalten der Gesellschaft, schafft individuelle
Angebote, bietet Dienstleistungen an und sorgt umsichtig für eine an diese
Umstände angepasste Friedhofssatzung.
Ab dem 01.01.2022 wollen wir auf dem Friedhof
in der Schmidtmannstraße die neue Bestattungsart „Reerdigung“ anbieten und
müssen dafür ein Reerdigungsgrab in der Satzung ausweisen.
Reerdigung ist eine beschleunigte
Transformation eines Körpers in Erde. Reerdigungen sollen einen Beitrag zu
einer klimaneutralen und sozialverträglichen Zukunft liefern, der im Einklang
mit gelernten Traditionen und Gebräuchen steht. Die Bestattungsmethode bindet
dabei CO2 dauerhaft in wertvollem Humus und stößt im Vergleich zu einer
Feuerbestattung keine Klimagase in die Atmosphäre aus. Darüber hinaus ist sie
sozial verträglich, da sie nicht teurer als eine durchschnittliche
Feuerbestattung angeboten werden soll.
In der beiliegenden Satzung finden Sie in den
nachfolgenden Paragrafen neue und eingefügte Formulierungen.
1.
§ 9,
Abs. 3 eingefügt
2.
§ 10,
Abs. 3 und 4 ergänzt
3.
§ 12,
Abs. 2 und 3 eingefügt
4.
§ 13 A
Punkt u eingefügt
5.
§ 13 B
Abs. 7 eingefügt
6.
§ 23
eingefügt
7.
§ 27
Abs. 2 und 3 ergänzt
Wegen des zusätzlichen Paragrafen 23
verschieben sich alle folgenden Paragrafen um eine Ziffer nach hinten. Außerdem
sind alle Bezüge innerhalb der Satzung überprüft und angepasst worden.
Damit die Friedhofssatzung weiterhin gut
lesbar ist, wurde keine Änderungssatzung sondern eine neue Friedhofssatzung
erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage 1 beigefügte Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Friedhofssatzung der Stadt
Aschersleben.
Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich
bestätigt –
Beschluss-Nr.:
309/21