Die Stadt Aschersleben
plant die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Straßen „Trift“ und „In
der Grube“ des Ortsteils Schackstedt.
Die Erneuerung der
Straßenbeleuchtungsanlage steht im Zusammenhang mit der angekündigten Abrüstung
der Freileitung für die Stromversorgung des Netzbetreibers im Ortsteil
Schackstedt, der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH.
Der Netzbetreiber
informierte die Stadt Aschersleben, dass die Freileitungsanlagen bestehend aus
Holz-, Beton- und Stahlgittermasten in den Straßen „Trift“ und „In der Grube“
Verschleißerscheinungen zeigen und abzurüsten sind. Gleichzeitig verstärkt der
Energieversorger in diesem Zusammenhang sein Stromnetz, um zukünftig geplante
Einspeisungen von Windkraft- und Photovoltaikanlagen aufnehmen zu können und
Störungen zu minimieren.
Da eine Übernahme der vorhandenen
Masten mit der Straßenbeleuchtung durch die Stadt keine Option ist, wird eine
Koordinierung beider Baumaßnahmen vorgeschlagen. Dadurch halbieren sich die
Kosten für den Tiefbau für die Stadt und der Rückbau der Strommasten wird durch
die Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH übernommen.
Die Kosten für die
Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen ca. 30.000 EUR.
In der Straße „Trift“
werden auf einer Länge von 230 m 7 Leuchten neu errichtet und „In der Grube“
werden auf einer Länge von 180 m 4 Leuchten.
Am 15.12.2020 wurde durch
den Landtag von Sachsen Anhalt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen. Somit können keine wiederkehrenden
Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden.
Die Gemeinden erhalten ab
dem Jahr 2022 einen Mehrbelastungsausgleich zum Ausgleich dafür.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
Die Straßenbeleuchtungsanlagen
in den Straßen „Trifft“ und „In der Grube“ der Ortschaft Schackstedt werden erneuert.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Straßenbeleuchtungsanlagen in den Straßen
„Trifft“ und „In der Grube“ der Ortschaft Schackstedt werden erneuert.
Abstimmung zur Vorlage: -
einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
311/21