Sitzung: 24.11.2021 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0373/21
Am 13. Oktober 2021 fasste der Stadtrat der
Stadt Aschersleben den Beschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der
Stadtwerke Aschersleben GmbH (Vorlage VII/0325/21). Verbunden hiermit erfolgt
am 18. November 2021 eine kassenwirksame Ausschüttung eines Teils des
Jahresüberschusses an die Stadt Aschersleben als Gesellschafterin in Höhe von
ca. 1,73 Mio. Euro. Die Ausschüttung liegt somit rund 380 Tsd. Euro über dem
Planansatz des Haushaltsplanes der Stadt Aschersleben.
Der Mehrertrag in Höhe von 380 Tsd. Euro
soll, den Vorstellungen des Stadtrates entsprechend, der Stadt Aschersleben
sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.
In seiner Sitzung am 01. Dezember 2021
verständigt sich der Stadtrat der Stadt Aschersleben über die Verteilung der
Gelder und fügt dieser Beschlussvorlage (VII/0373/21) eine verbindliche
Aufstellung als Anlage 1 bei.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
1.
Die
Mehrerträge in Höhe von 380 Tsd. Euro aus der Gewinnausschüttung der Stadtwerke
Aschersleben GmbH werden für die in der Anlage 1 genannten Maßnahmen zur
Verfügung gestellt. Die Anlage 1 basiert auf dem einvernehmlichen Vorschlag der
Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen in Aschersleben.
2.
Die
im Haushaltsjahr 2021 nicht mehr verausgabten Haushaltsmittel aus der
Gewinnausschüttung werden entsprechend den Regelungen des § 19 KomHVO LSA in
das Haushaltsjahr 2022 übertragen.