Sitzung: 22.11.2021 Ortschaftsrat Klein Schierstedt
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0306/21
Gemäß § 100 Abs. 1 KVG LSA besteht die gesetzliche Verpflichtung, für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung 2022 enthält die Festsetzung
-
des Haushaltsplans mit den in § 100 KVG LSA genannten
Bestandteilen;
-
der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung);
-
die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren;
-
des Höchstbetrages der Liquiditätskredite.
Da die Hebesätze
für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer bereits in der Satzung der
Stadt Aschersleben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre
2019 – 2023 vom 19. 12. 2018 festgesetzt sind, bedarf es insoweit gemäß § 100
Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA keiner Festsetzung in der Haushaltssatzung 2022.
Da der in der
Haushaltssatzung vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite im
Haushaltsjahr 2022 ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigt, bedarf die Haushaltssatzung
insoweit gemäß § 110 Abs. 2 KVG LSA der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht
des Salzlandkreises.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2022 der Stadt
Aschersleben.
Herr Herrmann
übergibt das Wort an den Amtsleiter für Recht und Finanzen und Liegenschaften,
Herrn Schneider.
Herr Schneider fasst
die Tagesordnungspunkte 6 und 7 zusammen und erläutert, das Haushaltskonsolidierungskonzept für die
Haushaltsjahre 2022-2030 und die Haushaltssatzung der Stadt Aschersleben für
das Haushaltjahr 2022. Der Haushalt ist ausgeglichen und bedürfte keiner
kommunalaufsichtlichen Genehmigung, wenn die Liquiditätskredite in der Höhe
nicht eine kritische Grenze überschreiten würden. Die Hebesätze bleiben
unverändert. Auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur
Einheitsbewertung muss der Bund das Grundsteuergesetz komplett überarbeiten.
Schließlich stellt Herr Schneider die für Klein Schierstedt betreffenden
Ansätze des Haushaltsplanes gesondert vor. Herr Schneider bemerkt, dass die
Kreisumlage 13 Millionen Euro beträgt. Der Kassenkreditrahmen der Stadt
Aschersleben beträgt 20 Millionen Euro, erreicht im Oktober regelmäßig seinen
Höchststand und soll sich bis zum Jahresende 2022 auf nur 5,5 Millionen Euro
belaufen.
Der Ortschaftsrat beschließt (Anhörung) folgendes Ergebnis zur Vorlage
VII/0306/21:
4 Ja / Nein / Enthaltung