Sitzung: 22.11.2021 Ortschaftsrat Klein Schierstedt
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0305/21
Am 01. 12. 2021 soll die Haushaltssatzung 2022 einschließlich des
Haushaltsplans vom Stadtrat beschlossen werden.
Der Haushalt ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2022
geltenden Fassung in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und
Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.
Da auch im Haushaltsjahr 2022 die Genehmigungsgrenze für
Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß §
100 Abs. 5 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der
erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des
mittelfristigen Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne
Überschreitung der Genehmigungsgrenze wieder herzustellen.
Dem soll mit der beigefügten Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die
Jahre 2022 – 2030.
Siehe TOP 7
Der Ortschaftsrat beschließt (Anhörung) folgendes Ergebnis zur Vorlage
VII/0305/21:
4 Ja / Nein / Enthaltung