Sitzung: 16.11.2021 Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0367/21
Gem. § 11 KiFöG wird die Förderung und Betreuung in
Kindertageseinrichtungen durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe (Landkreise), die Gemeinden und die Eltern finanziert. Die Gemeinden haben davon gem. §12b KiFöG den
Finanzbedarf zu tragen, der durch die in ihrem Gebiet wohnenden Kinder entsteht
und nicht durch Zuweisungen bzw. Kostenbeiträge gedeckt wird.
Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs sind die jährlichen
Gesamtkosten der Einrichtung und die Anzahl der belegten Plätze. Hieraus
ermittelt der Landkreis für jede Betreuungsart und den angenommenen
Betreuungsumfang so genannte Pro-Platz-Kosten. Diese werden monatlich mit der
entsprechenden Anzahl der Kinder multipliziert, für die ein Betreuungsvertrag
besteht.
Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf in Höhe von 11.788.989,10
EUR
Abzüglich des Planansatz von 11.415.500,00
EUR
beträgt der Mehrbedarf 373.489,10
EUR
Dieser ergibt sich daraus, dass die Ergebnisse der
Verhandlungen mit dem Salzlandkreis über die Leistungs-, Qualitäts- und
Entgeltvereinbarungen in der Regel erst Anfang des Jahres abgeschlossen sind
und somit in den Haushaltsplanungen in der konkreten Höhe nicht berücksichtigt
werden können.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus den in der
Anlage 1 beigefügten Buchungsstellen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die Defizitausgleiche der
Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Höhe von 373.489,10 EUR.