Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

Gem. § 11 KiFöG wird die Förderung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise), die Gemeinden und die Eltern finanziert.  Die Gemeinden haben davon gem. §12b KiFöG den Finanzbedarf zu tragen, der durch die in ihrem Gebiet wohnenden Kinder entsteht und nicht durch Zuweisungen bzw. Kostenbeiträge gedeckt wird.

Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs sind die jährlichen Gesamtkosten der Einrichtung und die Anzahl der belegten Plätze. Hieraus ermittelt der Landkreis für jede Betreuungsart und den angenommenen Betreuungsumfang so genannte Pro-Platz-Kosten. Diese werden monatlich mit der entsprechenden Anzahl der Kinder multipliziert, für die ein Betreuungsvertrag besteht.

 

Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf in Höhe von                                        11.788.989,10 EUR

Abzüglich des Planansatz von                                                                       11.415.500,00 EUR

beträgt der Mehrbedarf                                                                                      373.489,10 EUR

 

Dieser ergibt sich daraus, dass die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Salzlandkreis über die Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen in der Regel erst Anfang des Jahres abgeschlossen sind und somit in den Haushaltsplanungen in der konkreten Höhe nicht berücksichtigt werden können.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus den in der Anlage 1 beigefügten Buchungsstellen.

       

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die Defizitausgleiche der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Höhe von 373.489,10 EUR.