Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

Am 01. 12. 2021 soll die Haushaltssatzung 2022 einschließlich des Haushaltsplans vom Stadtrat beschlossen werden.

 

Der Haushalt ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2022 geltenden Fassung in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.

 

Da auch im Haushaltsjahr 2022 die Genehmigungsgrenze für Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne Überschreitung der Genehmigungsgrenze wieder herzustellen.

 

Dem soll mit der beigefügten Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2022 – 2030.