Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

Gemäß § 100 Abs. 1 KVG LSA besteht die gesetzliche Verpflichtung, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung 2022 enthält die Festsetzung

 

-           des Haushaltsplans mit den in § 100 KVG LSA genannten Bestandteilen;

-           der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung);

-           die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren;

-           des Höchstbetrages der Liquiditätskredite.

 

Da die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer bereits in der Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2019 – 2023 vom 19. 12. 2018 festgesetzt sind, bedarf es insoweit gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA keiner Festsetzung in der Haushaltssatzung 2022.

 

Da der in der Haushaltssatzung vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2022 ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigt, bedarf die Haushaltssatzung insoweit gemäß § 110 Abs. 2 KVG LSA der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2022 der Stadt Aschersleben.

 


 

Zu 7 : Haushaltssatzung der Stadt Aschersleben für das Haushaltsjahr 2022

Vorlage : VII/0306/ 21 – Anhörung

 

Herr Schneidewind übergibt das Wort an den Amtsleiter für Recht und Finanzen und Liegenschaften, Herrn Schneider.

Herr Schneider fasst die Tagesordnungspunkte 6 und 7 zusammen und erläutert, das  Haushaltskonsolidierungskonzept für die Haushaltsjahre 2022-2030 und die Haushaltssatzung der Stadt Aschersleben für das Haushaltjahr 2022. Der Haushalt ist ausgeglichen und bedürfte keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung, wenn die Liquiditätskredite in der Höhe nicht eine kritische Grenze überschreiten würden. Die Hebesätze bleiben unverändert. Auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Einheitsbewertung muss der Bund das Grundsteuergesetz komplett überarbeitet werden. Schließlich stellt Herr Schneider die für Mehringen betreffenden Ansätze des Haushaltsplanes gesondert vor. Herr Schneider bemerkt, dass die Kreisumlage 13 Millionen Euro beträgt. Der Kassenkreditrahmen der Stadt Aschersleben beträgt 20 Millionen Euro, erreicht im Oktober regelmäßig seinen Höchststand und soll sich bis zum Jahresende 2022 auf nur 5,5 Millionen Euro belaufen.

 

Hierzu spricht Frau Wollmann den Finanzplan der Grundschule in Mehringen an. Sie weist darauf hin, dass die zur Verfügung stehenden Mittel einen Rückgang in den folgenden Jahren aufzeigen. Herr Schneider erklärt, dass man gesetzlich verpflichtet ist, vier Jahre im Voraus zu planen. Maßgebend ist jedoch das Haushaltsjahr.

 

Der Ortschaftsrat beschließt (Anhörung) folgendes Ergebnis zur Vorlage VII/0306/21:

6 Ja   / Nein   / Enthaltung