Sitzung: 08.11.2021 Ortschaftsrat Groß Schierstedt
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0306/21
Gemäß § 100 Abs. 1 KVG LSA besteht die gesetzliche Verpflichtung, für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung 2022 enthält die Festsetzung
-
des Haushaltsplans mit den in § 100 KVG LSA genannten
Bestandteilen;
-
der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung);
-
die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren;
-
des Höchstbetrages der Liquiditätskredite.
Da die Hebesätze
für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer bereits in der Satzung der
Stadt Aschersleben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre
2019 – 2023 vom 19. 12. 2018 festgesetzt sind, bedarf es insoweit gemäß § 100
Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA keiner Festsetzung in der Haushaltssatzung 2022.
Da der in der
Haushaltssatzung vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite im
Haushaltsjahr 2022 ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigt, bedarf die Haushaltssatzung
insoweit gemäß § 110 Abs. 2 KVG LSA der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht
des Salzlandkreises.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2022 der Stadt
Aschersleben.
Herr Mathe übergibt
das Wort an den Stadtkämmerer.
Herr Schneider fasst
die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zusammen und erläutert, das Haushaltskonsolidierungskonzept für die
Haushaltsjahre 2022-2030 und die Haushaltssatzung der Stadt Aschersleben für
das Haushaltjahr 2022. Der Haushalt ist ausgeglichen und bedürfte keiner
kommunalaufsichtlichen Genehmigung, wenn die Liquiditätskredite in der Höhe
nicht eine kritische Grenze überschreiten würden. Die Hebesätze bleiben
unverändert. Auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur
Einheitsbewertung muss der Bund das Grundsteuergesetz komplett überarbeiten.
Schließlich stellt Herr Schneider die für Groß Schierstedt betreffenden Ansätze
des Haushaltsplanes gesondert vor. Herr Schneider bemerkt, dass die Kreisumlage
13 Millionen Euro beträgt. Der Kassenkreditrahmen der Stadt Aschersleben
beträgt 20 Millionen Euro, erreicht im Oktober regelmäßig seinen Höchststand
und soll sich bis zum Jahresende 2022 auf nur 5,5 Millionen Euro belaufen.
Herr Mathe bringt an,
dass er von den zustehenden Vereinsmitteln des Haushaltes für Groß Schierstedt
200 Euro abziehen wird und diese in die Haushaltsstelle der Verfügungsmittel
für Jubilare einbezieht. Außerdem möchte Herr Mathe eine Liste mit den
entsprechenden Jubilaren von Januar bis Dezember bekommen. Diese Liste wird ihm
zugesandt.
Ortschaftsrat Herr
Dr. Kühne fragt an, wie hoch die Personalreduzierung der Stadt Aschersleben
erfolgt. Nach Angaben des Stadtkämmerers seien gegenwärtig ca. 120 Mitarbeiter
in städtischen Diensten. Zeitweilig wurde einen Belegschaft von knapp hundert
Beschäftigten angestrebt.
Herr Mathe merkt an,
dass der Computer im Bürgerbüro nicht mehr funktionstüchtig sei und melde Bedarf
für einen funktionstüchtigen Computer an.
Prioritätenliste: Brücke
Schackenthaler Weg– von Platz 12 auf 6 durch 100 prozentige Förderung.
Herr Mathe spricht
ausdrücklichen Dank an Frau Wölfli aus und wünscht sich eine konsequente
Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt.
Der Ortschaftsrat beschließt (Anhörung) folgendes Ergebnis zur Vorlage
VII/0306/21:
4 Ja / Nein / Enthaltung