Sitzung: 20.10.2021 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: A/0066/2021
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Westdorf
beantragt gemäß § 84 Abs. 1 in Verb. mit Abs. 2 Nr. 3 KVG LSA die Erweiterung
des Wohngebietes „Am Landgraben“ am Nordwestrand der Ortslage Westdorf um ca.
3,2 ha in Richtung Norden gemäß beillegender Karte durch zeitnahe
Änderung/Anpassung der Bauleitplanung der Stadt Aschersleben.
Begründung:
Das
Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Aschersleben (ISEK), beschlossen
vom Stadtrat am 08.07.2020, beinhaltet zum Kap. 3.1 „Demografische Entwicklung“
folgende Steuerungs- und Gestaltungsaufgabe auf S. 48:
„…So sind neue Wege zu finden, um den
Tendenzen des Bevölkerungsrückgangs entgegenwirken zu
können und sich an die veränderten
Rahmenbedingungen anzupassen. Ein Ziel der Stadt Aschersleben ist es, die
prognostizierten Tendenzen durch ein innovatives Wohn- und
Gewerbestandortmarketing und die Schaffung entsprechender Wohn- und
Arbeitsplatzangebote sowie unter Nutzung der Nähe zu den umliegenden
Oberzentren positiv zu beeinflussen.“
Dieser
Grundsatz der Stadtentwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Antrag auf
nördliche Erweiterung des Wohngebietes „Am Landgraben“ trägt diesem Grundsatz
aus den nachfolgenden Gründen im vollem Umfang Rechnung.
1. Westdorf als attraktiver Wohnstandort im
Mittelzentrum Aschersleben mit bester Anbindung
Der
OT Westdorf ist im ISEK als Teil des Mittelzentrums Aschersleben ausgewiesen.
An der nordwestlichen Randlage des OT befindet sich das Bestandsgebiet „Am
Landgraben” als reines bzw. allgemeines Wohngebiet. Die Flächen des Bestandsgebietes
sind vollständig bebaut. Die fußläufige Anbindung der geplanten
Erweiterungsfläche an das Bestandsgebiet ist bereits im Gebiet selbst mit einer
vorhandenen Stichstraße ausgebildet. Nach erster Vorstellung des Vorhabens im
Ortschaftsrat sind bereits zahlreiche Interessenten an die Projektträgerin mit
konkreten Vorstellungen herangetreten. Es besteht sowohl in der Stadt
Aschersleben und weit darüber hinaus ein starkes Interesse an diesem
attraktiven Standort als auch am Ortsteil Westdorf.
Neben
der organischen Verbindung zur Ortslage Westdorf besteht eine ausgezeichnete
Anbindung an die A36, die B180 und an die B185 und somit sowohl an alle Oberzentren
des Landes als auch an die nächsten umliegenden Mittelzentren. Die Autobahn wie
die Bundesstraßen sind erreichbar ohne die Kernstadt Aschersleben oder die
weiteren Ortslagen der Stadt mit Verkehr zu belasten. Es besteht somit eine
schnelle Anbindung an die umliegenden Ober- und Mittelzentren und macht das
Gebiet für Familien mit Pendlern sehr attraktiv.
Gerade
die zentrale Lage der Stadt Ascherleben innerhalb des Landes im Kreuzungspunkt
mehrerer
Bundesstraßen
(incl. Autobahn) und die unmittelbare Nähe zum Naturpark Harz als bedeutender
Erholungsraum macht die Stadt für Pendler als zentraler Wohnstandort zwischen
den Ober- bzw. Arbeitsplatzzentren attraktiv. Des Weiteren kann die künftige
Entwicklung des Flughafens Cochstedt als Forschungsstandort des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt eine verstärkte Nachfrage nach attraktiven
Wohnstandorten in der Nähe des Flughafens erzeugen.
Westdorf
selbst ist für bauwillige Familien sehr attraktiv. Die attraktive
Bildungslandschaft der Stadt
Aschersteben
ist schnell und auf kurzen Wegerreichbar; der OT selbst verfügt über eine KITA.
Die Einkaufsmöglichkeiten im Westen der Kernstadt befinden sich in
unmittelbarer Nähe. Der o.g. Lagevorteil von Westdorf bezüglich der schnellen
Erreichbarkeit des regionalen und überregionalen Straßennetzes ist bei den
derzeit durch die Stadt entwickelten Baugebieten „Vor der Aue“ in der
Lindenstraße und „Bei den elf Morgen“ in der Mehringer Straße so nicht
ausgeprägt.
2. Verfügbarkeit von Bauflächen in der
Ortslage Westdorf
In
der Ortslage Westdorf sind ausschließlich Baulücken als potentielle Bauflächen
vorhanden. Auf
Grund
der Eigentümerinteressen sind diese keineswegs verfügbar. Das ISEK stellt
darüber hinaus fest,
dass
„Möglichkeiten zur Nach- und Innenverdichtung nur begrenzt möglich sind“ und
ebenso an den
Eigentumsverhältnissen
und mangelnder Attraktivität scheitern. Angesichts der zahlreich vorhandenen
Interessenten
schränkt dieser Mangel die demographische Entwicklung des Ortsteils als auch
der
Stadt
Aschersleben erheblich ein. Zumal die Struktur der Interessenten auf echten
Zuzug schließen
lässt.
Verwertbare attraktive Leerstände sind nur beschränkt bzw. nicht vorhanden.
Kommen attraktive, verkehrsfähige Bestandsimmobilien an den Markt, sind diese
ebenfalls schnell durch Interessenten erworben. Im Bereich Bestandsimmobilien
ist auch langfristig keine Entlastung zu erwarten.
3. Anforderungen an modernes wie individuelles
Bauen - die bauträgerfreie Erweiterung des Wohngebietes „Am Landgraben“
Bei
der geplanten Investition handelt es sich um eine reine Erschließungsmaßnahme.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt bauträgerfrei. Auf einer Gesamtfläche von
ca. 32.000 qm können ca. 30 Eigenheimstandorte ausgewiesen werden. Diese
Größenordnung ist auf Grund der räumlichen Zuordnung der Ortslage Westdorf in
das Mittelzentrum Aschersleben gemäß REP Magdeburg raumordnerisch
gerechtfertigt.
Entsprechend
der Bauleitplanung können die Bauherren ihre individuellen Vorstellungen und
des konkreten Bedarfs umsetzen. Neben Bauform bestehen bei vielen Interessenten
konkrete Vorstellungen zum Klimaschutz als auch zur Nutzung erneuerbarer
Energien. Es können Grundstücke in Größen von 650 - 1.200 qm angeboten werden.
4. Praktische Umsetzung der Bauleitplanung als
auch der Erschließungsmaßnahme
Die
für die Umsetzung der notwendigen Grundstücke sind für den Projektträger gesichert.
Sowohl für
die
Bauleitplanung als auch für die Erschließungsplanung sind die Absprachen mit
erfahrenen Büros
aus
der Region bereits erfolgt. Der Abschluss der Verträge kann kurzfristig
erfolgen. Nach Beschluss
des
Stadtrates zur Aufstellung des notwendigen Bebauungsplanes (B-Plan) bzw.
Änderung/Erweiterung des bereits bestehenden B-Planes „Am Landgraben“, einer
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren und dem Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages kann die Planungsphase in diesem Jahr beginnen.
5. Zukunftsaussichten
Mit
dem Vorhaben wird in Übereinstimmung mit den langfristigen Zielen der Stadt
Aschersleben in
einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung ein innovativer wie attraktiver
Eigenheimstandort geschaffen.
Mit
der noch herrschenden Pandemie ist ein Zug, vor allem junger Familien, hin zu
individuellem
Wohneigentum
zu beobachten. Diese Tendenz, geht nach wie vor mit einer Niedrigzinsphase
und
hoher Förderung durch die KfW bei ökologischen Bauen einher. Es ist absehbar,
dass mit realem
Zuzug
im ländlichen Raum aus den Oberzentren gerechnet werden kann. So kann auch
beobachtet
werden,
dass nach Jahren einer gewissen bauleitplanerische „Ruhe“ eine Vielzahl von
Kommunen in
der
umgebenen Region aktuell wieder verstärkt durch Neuausweisungen bzw. Erweiterungsplanungen
von Wohngebieten um Zuzug von außen werben (siehe z.B. Bauleitplanung unter
https://www.uvpverbund.de/kartendienste).
Es
entstehen der Stadt keine Kosten für die Planung als auch die Erschließung. Die
Stadt Aschersleben wird in ihrem Ruf als expandierendes Mittelzentrum und guter
Standort zum Wohnen, Leben und Arbeiten gestärkt.